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11.02.2008 AktuellBessere Abgrenzung von Patienten mit einer ambulant erworbenen Pneumonie durch neuen Zusatzkode möglich Die BQS-Fachgruppe Pneumonie weist darauf hin, dass seit dem 1. Januar 2008 ein neuer ICD-Zusatzkode vom DIMDI eingeführt wurde, der für die verpflichtende externe Qualitätssicherung nach § 137 SGB V im Leistungsbereich Pneumonie von Bedeutung ist: ICD-Zusatzkode U69.00! „Andernorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie bei Patienten von 18 Jahren und älter“ Dieser Zusatzkode grenzt die im Krankenhaus erworbene Pneumonie von der ambulant erworbenen Pneumonie ab. Pneumonien, die mit diesem Zusatzkode verschlüsselt werden, sind nicht dokumentationspflichtig. Nähere Informationen finden Sie unter den FAQs auf dieser Homepage: http://www.bqs-online.com/public/faq/themen/pneu/pneu4
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