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Leistungsbereich

Herzschrittmacher-Revision/-Explantation

Einleitung

Die Gründe für die Revision oder Explantation eines Herzschrittmachers sind vielfältig. Bei den Problemen am Herzschrittmacheraggregat kann es sich z. B. um eine Fehlfunktion handeln. Aber auch Infektionen, Perforationen und ähnliches treten in seltenen Fällen auf. Bei den Sonden können Komplikationen wie z. B. Sondenbruch oder -dislokation die Schrittmacherfunktion beeinträchtigen. Infektionen und Perforationen von Sonden sind sehr selten. Häufige Revisionen können auf Mängel bei den Implantationsoperationen hinweisen.
Da eine Verlaufsbeobachtung aller Herzschrittmacher-Erstimplantationen in der externen Qualitätssicherung derzeit nicht möglich ist, werden Daten der Revisionsoperationen als Surrogat für die Ergebnisqualität der Erstimplantationen näher analysiert.

Die Rate von Revisionsoperationen in einem Krankenhaus ist aber nur aussagefähig, wenn man sie auf Patienten bezieht, denen im gleichen Krankenhaus der Schrittmacher implantiert wurde. Das Auswertungskonzept berücksichtigt dies bei der Beurteilung der Indikation zum Revisionseingriff. Um näherungsweise die Komplikationsraten der Krankenhäuser vergleichen zu können, wird als Bezugsgröße das gemeldete Implantationsvolumen des Krankenhauses im gleichen Jahr verwendet.

Während es im deutschen Herzschrittmacherregister bis 2001 schwierig war, aus den auf Herzschrittmacherausweis-Durchschlägen gemeldeten Eingriffen aussagekräftige Informationen über Revisionen und Explantationen zu erhalten, ermöglicht die verpflichtende elektronische Meldung aller Eingriffe seit 2002 erstmals ein umfassendes Bild. Langfristig soll das auf der Basis der externen Qualitätssicherung betriebene Herzschrittmacherregister auch die Funktion einer Produktüberwachung mit Frühwarnfunktion übernehmen.