Leistungsbereich
Herzschrittmacher-Revision/-Explantation
Einleitung
Die Gründe für die Revision oder Explantation eines Herzschrittmachers
sind vielfältig. Bei den Problemen am Herzschrittmacheraggregat kann es
sich z. B. um eine Fehlfunktion handeln. Aber auch Infektionen,
Perforationen und ähnliches treten in seltenen Fällen auf. Bei den
Sonden können Komplikationen wie z. B. Sondenbruch oder -dislokation die
Schrittmacherfunktion beeinträchtigen. Infektionen und Perforationen
von Sonden sind sehr selten. Häufige Revisionen können auf Mängel bei
den Implantationsoperationen hinweisen.
Da eine Verlaufsbeobachtung aller Herzschrittmacher-Erstimplantationen
in der externen Qualitätssicherung derzeit nicht möglich ist, werden
Daten der Revisionsoperationen als Surrogat für die Ergebnisqualität
der Erstimplantationen näher analysiert.
Die Rate von Revisionsoperationen in einem Krankenhaus ist aber nur
aussagefähig, wenn man sie auf Patienten bezieht, denen im gleichen
Krankenhaus der Schrittmacher implantiert wurde. Das Auswertungskonzept
berücksichtigt dies bei der Beurteilung der Indikation zum
Revisionseingriff. Um näherungsweise die Komplikationsraten der
Krankenhäuser vergleichen zu können, wird als Bezugsgröße das gemeldete
Implantationsvolumen des Krankenhauses im gleichen Jahr verwendet.
Während es im deutschen Herzschrittmacherregister bis 2001 schwierig
war, aus den auf Herzschrittmacherausweis-Durchschlägen gemeldeten
Eingriffen aussagekräftige Informationen über Revisionen und
Explantationen zu erhalten, ermöglicht die verpflichtende elektronische
Meldung aller Eingriffe seit 2002 erstmals ein umfassendes Bild.
Langfristig soll das auf der Basis der externen Qualitätssicherung
betriebene Herzschrittmacherregister auch die Funktion einer
Produktüberwachung mit Frühwarnfunktion übernehmen.