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Leistungsbereich

Hüft-Endoprothesen-Wechsel

Einleitung

Implantatwechsel sind bei Implantatlockerung indiziert. Die Ursache der Implantatlockerung kann ein Knochensubstanzverlust im Prothesenlager, Ausbleiben der Osteointegration bei zementfreien Prothesen, akute oder chronische Infektion des Prothesenlagers, eine traumatisch bedingte periprothetische Fraktur oder das Auftreten Implantat- oder implantationsspezifischer Probleme sein (Stürmer 1999).

Die Erstimplantation einer Hüft-Totalendoprothese bei Verschleiß des Hüftgelenks (Koxarthrose) verbessert die Lebensqualität des betroffenen Patienten deutlich. Ebenso verschafft bei schmerzhafter und beeinträchtigender Prothesenlockerung ein Prothesenwechsel dem Patienten Linderung (Saleh 2003).

Hüft-Totalendoprothesen haben in der Regel eine Standzeit, d. h. eine Zeitspanne zwischen Erstoperation und Wechseloperation, von über 15 Jahren. Der Anteil an Revisionsoperationen bezogen auf die Primärimplantation beträgt ca. 8 bis 10%, wie die über Jahre dokumentierten Beobachtungen des schwedischen Endoprothesenregisters zeigen konnten.