Rationale
Die Diagnose präinvasiver und invasiver Malignome der
weiblichen Brustdrüse folgt einer in Leitlinien (Kreienberg et al.
2004; Schulz & Albert 2003) niedergelegten Sequenz. Am Ende dieser
Diagnosekette steht der histologische Befund, der unabdingbare
Voraussetzung für die Planung und Einleitung einer stadiengerechten
Behandlung ist. Die schrittweise Diagnostik hat das Ziel, die mit dem
Prozess verbundene körperliche und psychische Belastung auf einem
möglichst niedrigen Niveau zu halten. Natürlich spielen auch
ökonomische Gesichtspunkte eine Rolle, wobei diese allerdings nicht zu
Lasten der diagnostischen Sicherheit gehen dürfen. Bestandteil der
Diagnosekette sind Anamnese, klinische Untersuchung, apparative
Diagnostik, interventionelle Untersuchungstechniken, offene Biopsie und
die pathomorphologische Befundung (Schulz & Albert 2003). Seit
Verfügbarkeit der interventionellen Methoden (Stanzbiopsie,
Vakuumbiopsie) unterliegt die nur aus diagnostischen Gründen
durchgeführte offene Biopsie einer strengeren Indikationsstellung. Sie
wird nur noch dann eingesetzt, wenn eine interventionelle
Gewebsproben-Gewinnung nicht durchführbar ist. Eine weitere Indikation
ist eine Befunddiskrepanz nach vorangegangener minimal-invasiver
Diagnostik zwischen klinischem und apparativ-diagnostischem Befund
einerseits und dem pathohistologischen Untersuchungsresultat
andererseits (Schulz & Albert 2003, S. 27). Es ist das Ziel,
interventionell eine definitive histologische Abklärung suspekter
klinischer bzw. apparativ-diagnostischer Befunde zu erreichen, ohne der
betroffenen Frau, insbesondere bei benigner Histologie, die
belastendere offene Biopsie zumuten zu müssen. Es ist auch in
internationalen Leitlinien etabliert, dass die Tripel-Diagnostik,
bestehend aus klinischer Untersuchung, apparativer Diagnostik und
minimal-invasiver Intervention, der offenen Biopsie voran zu stellen
ist (Rutgers 2001; Perry et al. 2001). Als Prämisse gilt, dass > 70%
der nicht palpablen und > 90% der tastbaren Malignome in dieser
Sequenz bereits präoperativ diagnostiziert werden. Und nur unter diesen
Bedingungen ist ein verstärkter Shift von benignen zu malignen Befunden
bei der offenen Biopsie bei gleichzeitigem Rückgang der Häufigkeit
derartiger Eingriffe zu erreichen. In den Europäischen Leitlinien wird
der Quotient benigne:maligne als Minimalforderung mit 1:1 und bei
längerfristiger Anwendung des Konzeptes mit 0,5:1 veranschlagt (Perry
et al. 2001, S. 50, S. 249 - 251). Der Qualitätsindikator ist nicht auf
höchstem Evidenzlevel, sondern im Konsens festgelegt. So wurde er auch
in die deutschen Leitlinien übernommen. In den kürzlich publizierten
Richtlinien zum Mammographie-Screening wurde der Referenzbereich noch
strikter festgelegt, nämlich bei 0,5 bis 0,2:1 (Kassenärztliche
Bundesvereinigung 2004), obwohl derzeit keine sicheren
Informationen vorliegen, ob dieser Referenzbereich praktikabel ist. So
ist in Kanada die Erfahrung gemacht worden, dass bei initialer
Zielsetzung eines Quotienten von 3:1 bis 2:1 nach mehrjähriger
Anwendung nur ein maximales Ergebnis von 1,6:1 erreicht werden konnte
(Chiarelli et al. 2002). Der Indikator bedarf daher einer
Weiterentwicklung durch Benchmarking mit allmählicher Adaptation der
dann definitiv gültigen Referenzbereiche.
Vor- und Nachteile der primären minimal-invasiven Diagnostik im
Vergleich zu einer generellen, primär aus diagnostischen Gründen
durchgeführten offenen Biopsie:
- die diagnostische Sicherheit ist für beide Methoden nahezu identisch (Collins et al. 2004; Verkooijen 2003)
- umfangreichere prätherapeutische Informationen bei
interventioneller Diagnostik (z. B. differenzierte Histologie, Prognose
und Prädikationsfaktoren) als breitere Basis für die gemeinsame
Therapieplanung durch Ärzte und Patientin
- im Allgemeinen keine bleibende Beeinträchtigung der Kosmetik durch den interventionellen Eingriff
- keine wesentliche Narbenbildung
- fast immer ambulant durchführbar
- geringere körperliche und psychische Belastung
- keine nachteiligen Auswirkungen der interventionellen Diagnostik
auf den Krankheitsverlauf, sofern die obligate postoperative
Strahlentherapie nach organerhaltender Operation eingehalten wird (Chen
et al. 2003, Diaz et al. 1999, Hoorntje et al. 2004, King et al. 2001,
Taxin et al. 1997, Thurfjell et al. 2000)
- deutliche Kostenersparnis (Albert & Schulz 2003; Groenewoud et al. 2004; Rubin et al. 2001).
Der ökonomische Aspekt ist sicher nicht von untergeordneter Bedeutung.
Es soll sich in Deutschland immerhin um 100.000 offene Biopsien
jährlich handeln, die bei benignen Brustveränderungen vorgenommen
werden und bei Änderung des diagnostischen Vorgehens hätten vermieden
werden können (Lauterbach 2004).
(Die Literaturrecherche und -bewertung dieses Qualitätsindikators erfolgte durch Herrn Professor K.-D. Schulz)