Methodische Beurteilung der Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen
Während
bis 2003 die dokumentationspflichtigen Leistungen festgelegt waren
durch Sonderentgelte, erfolgt seit 2004 die Auslösung durch den
QS-Filter. Im Leistungsbereich 21/3 ist dies die Menge der OPS-Kodes
zu Koronarangiographien, PTCA und Stenteingriffen. Es werden nur
Eingriffe bei Patienten ab 18 Jahren betrachtet. Somit sind die
einbezogenen Leistungen der Bundesauswertung 2004 nicht deckungsgleich
mit dem Vorjahr, es bestehen allerdings nur geringfügige Abweichungen.