Leistungsbereich
Herztransplantation
Einleitung
Rund 38 Jahre nach der ersten Herztransplantation am 3. Dezember
1967 durch Christian Barnaard stellt die Herztransplantation nach wie
vor eine wesentliche Option zur Behandlung von Patienten mit terminaler
Herzinsuffizienz dar. Neue medikamentöse Therapien, die Einführung
spezieller Herzschrittmacher oder mechanischer Unterstützungssysteme
für den erkrankten Herzmuskel haben dazu beigetragen, die
Überlebenswahrscheinlichkeit dieser Patienten zu erhöhen. Sie haben die
Herztransplantation jedoch bisher nicht ersetzen können.
Die Erfolgsaussichten nach Herztransplantation sind angesichts der
schweren Grunderkrankung der behandelten Patienten gut. Die
1-Jahresüberlebensrate wird in einem internationalen Register mit 86%
angegeben. 10 Jahre nach Herztransplantation leben noch knapp 50% der
Patienten (Taylor et al. 2005).
In Deutschland werden pro Jahr ca. 400 Herztransplantationen
durchgeführt. Gleichzeitig warten etwa 600 Menschen auf eine
Transplantation.
Die Voraussetzungen für die Aufnahme auf eine Warteliste zur
Herztransplantation, die Organspende und die Organvermittlung sind im
Transplantationsgesetz umfassend geregelt. Darüber hinaus verpflichtet
das Gesetz alle deutschen Transplantationszentren zur Teilnahme an der
externen vergleichenden Qualitätssicherung.