Bezeichnung des Qualitätsindikators |
Kennzahl |
Anpassung des Referenzbereichs |
Anpassung der Rechenregeln |
Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen |
Exakte Bezeichnung des Qualitätsindikators,
wie sie in den BQS-Bundesauswertungen verwendet wird. |
Eindeutige Identifikationsnummer der Qualitätskennzahl |
Wurde der Referenzbereich dieser Kennzahl
verändert?
Wenn eine Perzentile als Referenzbereich verwendet wird, wird hier
angegeben, ob eine andere Perzentile als im Vorjahr verwendet
wird (z. B. Vorjahr: 90%-Perzentile, aktuelles Jahr: 95%-Perzentile). |
Wurde die Rechenvorschrift für diese
Kennzahl verändert (z.B. aufgrund von Änderungen der Datensätze, Änderungen
von OPS- oder ICD-Kodes durch das DIMDI oder aufgrund von Erfahrungen
aus dem Strukturierten Dialog)?
|
Es erfolgt für jede Kennzahl eine Bewertung,
ob die jeweiligen Ergebnisse mit Vorjahresergebnissen vergleichbar, eingeschränkt
vergleichbar oder nicht vergleichbar sind. Diese Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung folgender möglicher Faktoren, die die Vergleichbarkeit
einschränken können:
• Katalog der einbezogenen Leistungen (dokumentationspflichtige
Fälle) hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert
• Der Datensatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert
Veränderungen in a) oder b) bedingen nicht zwingend eine fehlende
Vergleichbarkeit, sondern es wird hier individuell für jede Kennzahl
eine Bewertung vorgenommen. |