Methodische Beurteilung der Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen
Es erfolgt für jede Kennzahl eine Bewertung,
ob die jeweiligen Ergebnisse mit Vorjahresergebnissen vergleichbar, eingeschränkt
vergleichbar oder nicht vergleichbar sind. Diese Bewertung erfolgt unter
Berücksichtigung folgender möglicher Faktoren, die die Vergleichbarkeit
einschränken können:
- Katalog der einbezogenen Leistungen (Dokumentationspflichtige
Fälle) hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert
- Der Datensatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert
Veränderungen in a) oder b) bedingen nicht zwingend eine fehlende
Vergleichbarkeit, sondern es wird individuell für jede Kennzahl
eine Bewertung vorgenommen.
Wenn sich die Rechenregel gegenüber dem Vorjahr verändert
hat, wird zusätzlich ein Hinweis gegeben, ob sich die Ergebnisse
nach alter und neuer Rechenregel vergleichen lassen.