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Im Qualitätsbericht für Krankenhäuser nach §137 SGB V sollen im Teil C-1.2 Ergebnisse zu BQS-Qualitätsindikatoren veröffentlicht werden.

Die Krankenhäuser sollen für die Darstellung dieser Indikatoren die laienverständlichen Bezeichnungen verwenden, die von der BQS und den BQS-Fachgruppen erarbeitet worden sind.

Eine Übersicht dieser laienverständlichen Bezeichnungen finden Sie für die zur Veröffentlichung verpflichtenden Indikatoren (C-1.2A) in der folgenden Tabelle (Die Angaben sind den Tabellenspalten der Datenbank zugeordnet):

  • Leistungsbereich (LB) und Qualitätsindikator (QI): fachsprachlich
  • Leistungsbereich (LB) und Qualitätsindikator (QI): laienverständlich
  • Kennzahlbezeichnung
  • Referenzbereich (bundesweit)
  • Kennzahl-ID

Download:

Übersichtstabelle

Beschluss des G-BA zum Qualitätsbericht