Evaluation von Qualitätsindikatoren anhand methodischer Gütekriterien
Gütekriterium: Reliable Messungen
- Informationsgrundlage für die Bewertung:
Eine Bewertung der Reliabilität erfolgt hier durch einen statistischen
Vergleich von Krankenhausergebnissen aufeinander folgender Quartale.
Bei einem geringem Anteil statistisch signifikanter Unterschiede zum Niveau
a = 25% ergeben sich keine Hinweise auf eine unzureichende Reliabilität.
Für den Qualitätsindikator „Leitlinienkonforme Indikationsstellung
bei bradykarden Herzrhythmusstörungen“ konnten insgesamt 0,40% signifikante
Unterschiede zwischen aufeinander folgenden Quartalen 2005 beobachtet werden. Zu
beachten ist, dass der Datensatz 2006 sich inhaltlich von der Vorversion
unterscheidet.
Unter Beachtung dieser Einschränkung lautet der Bewertungsvorschlag
der BQS zu einer ausreichenden Reliabilität: „trifft zu“.
Neben den
Quartalsvergleichen hat die BQS-Fachgruppe auch berücksichtigt,
wie reliabel sich aus klinischer Sicht die Datenfelder für diesen
Qualitätsindikator erheben lassen.
Datenfelder |
Bezeichnung |
5 |
Geburtsdatum |
9 |
Synkope |
10 |
Präsynkope/Schwindel |
11 |
Herzinsuffizienz |
12 |
Bradykarde Herzinsuffizienz |
13 |
Ablation |
14 |
prophylaktische Indikation bei asymptomatischen
Patienten |
16 |
führender EKG-Befund zur Schrittmacherindikation |
17 |
Häufigkeit des Auftretens |
19 |
Ergebnis des Provokationstests |
20 |
Herzinsuffizienz NYHA |
Die BQS-Fachgruppe hat auf dieser Grundlage die unter Punkt 4. dargestellte
Bewertung abgegeben.
- Kernaussage des Gütekriteriums:
Es handelt sich um eine reliable Messung.
- Bewertungsstufen:
1 = Trifft nicht zu
2 = Trifft eher nicht zu
3 = Trifft eher zu
4 = Trifft zu
- Bewertung durch die BQS-Fachgruppe:
Mittelwert: 3,00
Spannweite: Trifft eher zu – Trifft eher zu
Gerundetes Ergebnis: 3
- Ergebnis der Bewertung:
Es handelt sich um eine reliable Messung:
Trifft eher zu
Leistungsbereich: Herzschrittmacher-Implantation
Qualitätsindikator: Leitlinienkonforme Indikationsstellung bei bradykarden Herzrhythmusstörungen
(BQS-KeZ 9962)