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Interpretationshilfe für Patienten

(Stand: 21.06.2007)

Qualitätsindikator

Entscheidung für die Herzschrittmacher-Behandlung

BQS-Qualitätsindikator

Leitlinienkonforme Indikationsstellung bei bradykarden Herzrhythmusstörungen

Versorgungsbereich:
Herzschrittmachereinsatz

Indikatortyp:
Indikationsstellung (Prozessindikator)

BQS-Leistungsbereich:
Herzschrittmacher-Implantation

Art des Referenzbereichs:
Zielbereich

Informationen zum Versorgungsbereich: Link.

Begriffserläuterungen finden Sie im Glossar.

    

Qualitätsziel
Die Entscheidung für die Herzschrittmacher-Behandlung soll möglichst häufig so erfolgen, wie dies in den Leitlinien zur Herzschrittmacherbehandlung empfohlen wird.

Warum kann das Erreichen dieses Ziels als gute Qualität angesehen werden?
Zu den Erkrankungen, die einen Herzschrittmacher notwendig werden lassen, zählen die sogenannten bradykarden Rhythmusstörungen. Bei dieser Art der Rhythmusstörung schlägt das Herz ungewöhnlich langsam (Bradykardie, griech: βραδυκαρδία – bradikardía; wörtlich übersetzt: die „Langsamherzigkeit“), d. h. mit 60 Herzschlägen pro Minute oder weniger. Diese Rhythmusstörungen können nur gelegentlich oder dauernd vorhanden sein.

Die Ursache des verlangsamten Herzschlages (Bradykardie) liegt in der Erregungsbildung oder der Erregungsleitung im Herzen begründet. Eine Bradykardie kann auf verschiedene Weise festgestellt werden. Man kann den Puls fühlen, d. h. die Pulsschläge pro Minute zählen, oder das Herz abhören. Der Nachweis durch ein Elektrokardiogramm, kurz EKG genannt, ist die gebräuchlichste Methode zur Diagnose (Feststellung) des verlangsamten Herzschlages. Das EKG registriert die elektrische Aktivität des Herzmuskels und zeichnet diese auf.

Der geltenden Leitlinie entsprechend sollten Patienten in der Regel einen Herzschrittmacher zur Stimulation des Herzschlages erhalten, wenn bei ihnen eine verlangsamte Herzfrequenz von weniger als 60 Schlägen pro Minute festgestellt wurde und außerdem zusätzliche Krankheitsanzeichen (Symptome) vorliegen, wie z. B.

  • Schwindel,
  • plötzliche kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), 
  • Atemnot,
  • eingeschränkte Belastbarkeit
Diese Leitlinie steht seit Ende 2005 zur Verfügung


Was sind Leitlinien?
Zur Unterstützung  und als  Entscheidungshilfe  für Ärzte, Pflegepersonal und andere im Gesundheitswesen tätige Mitarbeiter werden so gennante Leitlinien erarbeitet.

Leitlinien werden für verschiedene medizinische Bereiche erstellt, indem nationale und internatioale wissenschaftliche Studien und Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet werden. Leitlinien geben damit die aktuellen wissenschaftlichen Studien und Erfahrungen zusammengetragen und ausgewertet werden. Leitlinien geben damit die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse wieder. Sie sollen durch Formulierung klarer Behandlungsempfehlungen zu einer Verbesserung der Qualität in Diagnosestellung und Therapie beitragen.

In Deutschland werden Leitlinien von einzelnen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, der Bundesärztekammer, von Krankenhausträgern und ähnlichen Institutionen entwickelt und veröffentlicht.


Außerdem gibt es bradykarde Herzrhythmusstörungen, die bedrohlich werden können und die unbehandelt die Lebenserwartung der betroffenen Patienten verkürzen. In diesen Fällen kann ein Herzschrittmacher auch bei völlig beschwerdefreien Patienten erforderlich sein.

 
Ziel aller Krankenhäuser muss es sein, die Entscheidung zugunsten eines Herzschrittmachers bei langsamen (bradykarden) Herzrhythmusstörungen in enger Anlehnung an die geltende Leitlinie zu treffen. Die Leitlinie ersetzt allerdings nicht die individuelle Beurteilung jedes einzelnen Patienten und die Anpassung der Behandlung an die spezielle Situation.

Qualitätsziel und Kennzahl
Damit ermittelt werden kann, ob das Qualitätsziel erreicht wird, dokumentiert das Krankenhaus für alle PatientInnen, bei denen ein Herzschrittmacher eingesetzt wurde, ob die Therapieentscheidung gemäß der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Aus diesen Angaben wird eine Kennzahl berechnet, deren Ergebnis in Prozent angegeben wird. Sie gibt an, wie oft die Herzschrittmachertherapie in Abstimmung mit der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Das Qualitätsziel gilt dann als erreicht, wenn in einem Krankenhaus mindestens 90% der Schrittmacherimplantationen leitliniengerecht vorgenommen wurden.

Ein Kennzahlergebnis von mindestens 90% weist auf gute Qualität in der Diagnosestellung hin.

Wie werden die Ergebnisse zu diesem Qualitätsindikator ermittelt?
Damit ermittelt werden kann, ob das Qualitätsziel erreicht wird, dokumentiert das Krankenhaus für alle Patient(inn)en, bei denen ein Herzschrittmacher eingesetzt wurde, ob die Therapieentscheidung gemäß der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Aus diesen Angaben wird eine Kennzahl berechnet, deren Ergebnis in Prozent angegeben wird. Sie gibt an, wie oft die Herzschrittmachertherapie in Abstimmung mit der geltenden Leitlinie erfolgt ist.

Wie kann man die Versorgungsqualität bewerten?
Für diesen Qualitätsindikator lag der Referenzbereich im Jahre 2006 bei mindestens 90%. Dieser Referenzbereich beschreibt gute Qualität, die nachweislich erreichbar ist.

Wie sind die Ergebnisse in Deutschland?
Welche Versorgungsqualität für dieses Qualitätsziel erwartet werden kann, zeigt das Ergebnis, das 2006 in Deutschland erreicht wurde: Es betrug 87,31%.

Damit lag bei ca. 87 von 100 Patient(inn)en, die 2006 in deitschen Krankenhäusern wegen langsamer Herzrhythmusstörungen einen Herzschrittmacher erhielten, eine leitliniengemäße Therapieentscheidung vor.

Wie sind die Krankenhausergebnisse einzuschätzen?
Krankenhäuser mit 90% und mehr haben das Qualitätsziel erreicht. Krankenhäuser mit mehr als 87,31% liegen über dem Durchschnitt.

Aus Ergebnissen von Krankenhäusern, die das Qualitätsziel nicht erreichen, kann nicht automatisch auf schlechte Qualität geschlossen werden. Daher werden diese Ergebnisse im Strukturierten Dialog gemeinsam durch eine Gruppe von Fachexperten und das Krankenhaus analysiert. Dabei wird geprüft, ob in einem Krankenhaus mit auffälligen Ergebnissen Verbesserungsmaßnahmen erforderlich sind.

Autoren:
BQS gGmbH, BQS Fachgruppe Herzschrittmacher, Verbraucherzentrale Hamburg e.V.

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