Rationale
„Leitlinien sind systematisch entwickelte
Entscheidungshilfen, die das Ziel haben, die Qualität von Diagnostik
und Therapie zu verbessern und die effektive und rasche Umsetzung nützlicher
medizinischer Fortschritte in die klinische Praxis zu unterstützen“ (Hoppe
2003). Leitlinien zu verschiedenen medizinischen Schwerpunkten werden
in Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen
medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), aber auch von Berufsverbänden,
der Bundesärztekammer, Krankenhausträgern und ähnlichen
Institutionen publiziert. Leitlinien repräsentieren den aktuellen
wissenschaftlichen Erkenntnisstand und haben für den Arzt empfehlenden,
aber nicht juristisch bindenden Charakter (Böcker et al. 2003).
Dass die Befolgung von Leitlinien zu messbaren Verbesserungen der
medizinischen Versorgung führen kann, zeigen zahlreiche Studien
(Marciniak et al. 1998, Szekendi 2003, Denton et al. 2003, Petersen
et al. 2003). Dennoch zeigt die Versorgungsrealität, dass die
Verbreitung und Akzeptanz medizinischer Leitlinien oft zu wünschen übrig
lässt. Dafür werden verschiedene Gründe diskutiert (Cabana
et al. 1999, Kirchner et al. 2001, Hoppe 2003).
Bei der Bewertung von 738 Herzschrittmacher-Fällen eines Krankenhauses
auf Konformität mit der amerikanischen Leitlinie stellten Irwin
et al. fest, dass bei 37 Patienten (5%) eine Class IIb-Indikation (eher
nicht indiziert) und bei 30 Patienten (4%) eine Class-III-Indikation
(nicht indiziert) bestanden (Irwin et al. 2003). In immerhin 50,6%
der Fälle entsprach die Systemwahl nicht den Leitlinien. Einzelne
internationale Studien (Greenspan et al. 1988, Kowey 2002, Martinelli
et al. 2002) weisen darauf hin, dass Patienten z. T. auch ohne eindeutige
Indikation einen Schrittmacher erhalten.
International anerkannt im Herzschrittmacherbereich sind die amerikanische
Leitlinie des American College of Cardiology Foundation und der American
Heart Association (ACC/AHA) zur Schrittmacherversorgung (Gregoratos
et al. 2002) sowie die europäische Leitlinie zum Synkopenmanagement
(Brignole et al. 2004).
Maßgeblich für die Qualitätssicherung in Deutschland
ist die aktuelle Leitlinie zur Herzschrittmachertherapie der Deutschen
Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung (Lemke
et al. 2005). Hier wurde differenziert mit Evidenzbewertung (A-C) und
Empfehlungsklassen (I-IIb) zur Indikationsstellung, aber auch zur Auswahl
des richtigen Systems bei bestimmten Rhythmusstörungen Stellung
genommen. Die Leitlinie ist somit nach Einteilung der AWMF eine S2e-Leitlinie
(evidenzbasiert). Im Gegensatz zur letzten Version der Leitlinie 1996
(Lemke et al. 1996), welche v. a. die Schrittmacherindikation bei symptomatischen
Patienten definierte, weist die aktuelle deutsche Leitlinie auch Empfehlungen
zu prognostischen Indikationen aus, d.h. bei Patienten ohne klinischer
Symptomatik.
Bis zum Jahre 2004 wurden in der Qualitätssicherung der Herzschrittmacherimplantation
(09/1) zu den häufigen Indikationen Sick-Sinus-Knoten-Syndrom,
AV-Block und Vorhofflimmern sowie zu seltenen Indikationen, wie z.B.
dem Karotis-Sinus-Syndrom oder dem Vasovagalen Syndrom, jeweils eigene
Qualitätsindikatoren definiert, welche die leitlinienkonforme
Indikationsstellung überprüften. Zur Vereinfachung des Verfahrens
entschied sich die Fachgruppe, ab 2005 auf die einzelnen Indikations-Qualitätsindikatoren
zu verzichten und nur für den Summenindikator den Strukturierten
Dialog zu empfehlen. Aus didaktischen Gründen wird die Leitlinienkonformität
bei den Indikationen aber weiter getrennt dargestellt:
Sinusknotenerkrankung
Bei dem Sick-Sinus-Syndrom (SSS) handelt es sich um eine Reizbildungsstörung
im Sinusknoten oder eine Störung der sinuatrialen Überleitung.
Bei Ausfall des Sinusrhythmus springen so genannte ektope Schrittmacherzentren
ein, paroxysmales oder chronisches Vorhofflimmern kann auftreten (Brignole
2002). Mögliche Folgen sind ein Abfall der Sinusfrequenz (Sinusbradykardie)
, Sinuspausen, ein inadäquater Frequenzanstieg bei Belastung (chronotrope
Inkompetenz) oder eine atriale Tachyarrhythmie. Selbst ein ausgeprägtes
SSS kann symptomlos sein. Typische klinische Symptome sind Synkopen
oder Präsynkopen. Ein SSS kann auch iatrogen als Folge einer (u.
U. unverzichtbaren) Medikation entstehen.
Die deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) empfiehlt bei symptomatischen
SSS eine Schrittmacherimplantation (Klasse I-IIa). Bei herzinsuffizienten
Patienten mit ausgeprägter Bradykardie oder sehr langen Pausen
kann ein Schrittmacher auch ohne klinische Symptome angezeigt sein.
AV-Block
Die häufigste Reizleitungsstörung ist der AV-Block, d. h.
ein Block zwischen Vorhof und Ventrikel.
AV-Block III. Grades
Ein totaler AV-Block (III. Grades) kann angeboren oder erworben sein,
z. B. in Folge von Entzündungen, Ischämien oder durch Medikamenteneinfluss.
Während die seltenen angeborenen AV-Blockierungen III. Grades
lange asymptomatisch sein können, weisen die Patienten mit erworbenem
totalem AV-Block meist bradykarde Symptome wie Schwindel, Palpitationen,
Synkopen (Adam-Stokes-Anfälle) oder Dyspnoe auf. Die Letalität
bei Patienten mit totalem AV-Block ist erhöht. Sie wird allerdings
in den meisten Fällen wesentlich von Art und Ausmaß der
zugrunde liegenden Herzerkrankung bestimmt.
Die Deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) sieht bei symptomatischem
oder angeborenem AV-Block III. Grades immer eine Indikation gegeben
(I), bei asymptomatischen Patienten oder intermittierenden AV-Blöcken
III. Grades ist die Indikation relativ (IIa bis IIb). Für Infarktpatienten
gelten weiter differenzierte Empfehlungen (I bis IIb).
AV-Block II. Grades, Typ Wenckebach
Der AV-Block II. Grades Typ Wenckebach ist dadurch gekennzeichnet,
dass sich die Überleitung vom Vorhof auf den Ventrikel progressiv
verlängert, bis es zum Block kommt. Die Leitungsverzögerung
ist meistens auf den AV-Knoten selbst beschränkt. Die Prognose
quoad vitam ist günstig.
Bei symptomatischer Bradykardie, bei angeborener Herzrhythmusstörung
bzw. nach Herzinfarkt in Verbindung mit intraventrikulären Leitungsstörungen
ist der AV-Block II. Grades Typ Wenckebach nach Aussage der deutschen
Leitlinie (Lemke et al. 2005) indiziert. In seltenen Fällen kann
auch bei asymptomatischen Patienten der Schrittmacher indiziert sein
bei sehr hohem Alter, neuromuskulärer Grunderkrankung, Nachweis
einer Blockierung im His-Purkinje-System, angeborener Genese oder Linksherzschwäche
(IIa bis IIb).
AV-Block II. Grades, Typ Mobitz
Der AV-Block II. Grades Typ Mobitz ist gekennzeichnet durch einen
intermittierenden Ausfall einer oder mehrer QRS-Komplexe im EKG (z.
B. im Verhältnis 3:1). Die Störung ist meist intra- oder
infrahissär gelegen und daher auch meistens mit einer QRS-Verbreiterung
als Zeichen einer intraventrikulären Leitungsstörung vergesellschaftet.
Die Indikationsempfehlung in der deutschen Leitlinie (Lemke et al.
2005) ist beim AV-Block II. Grades Typ Mobitz ähnlich der Empfehlung
zum AV-Block II Typ Wenckebach. Ergänzend kommt die IIa-Empfehlung
bei gleichzeitigem Vorliegen einer intraventrikulären Leitungsstörungen
hinzu.
AV-Block I. Grades
Beim AV-Block I. Grades kommt es zu einer isolierten Verlängerung
der atrioventikulären Überleitung. In der Regel liegt die
Ursache der Störung im AV-Knoten. Bei Patienten mit klinischer
Symptomatik und ausgeprägter Herzinsuffizienz oder mit neuromuskulärer
Grunderkrankung kann ein Schrittmacher indiziert sein.
Bradykardes Vorhofflimmern
Vorhofflimmern äußert sich durch hochfrequente Vorhofaktionen,
die keine reguläre Überleitung auf die Kammer zulassen
und so zur absoluten Arrhythmie führen. Die absolute Arrhythmie
kann als Bradyarrhythmie (< 60/min), u. U. mit langen Pausen, oder
Tachyarrhythmie (> 100/min) auftreten. Meist besteht zusätzlich
eine inkomplette AV-Blockierung oder ein Sinusknotensyndrom. Mit dem
Langzeit-EKG lassen sich ggf. symptomatische langsame Frequenzen oder
Pausen nachweisen. Das Spektrum der Ursachen für das Auftreten
von Vorhofflimmern reicht von der KHK, Herzklappenfehlern, hypertoner
Herzkrankheit und rheumatischen Erkrankungen bis zu idiopathischem
Vorhofflimmern ohne erkennbare Ätiologie.
Die Framingham-Studie hat gezeigt, dass Vorhofflimmern auch ohne Vorschädigung
des Herzens durch Herzinsuffizienz oder Herzinfarkt ab dem 40. Lebensjahr
eine erhöhte Mortalität aufweist (Lloyd-Jones et al. 2004).
Neben dem Versuch der medikamentösen Konversion in einen
Sinusrhythmus (Ehrlich & Hohnlose 2005) ist die Antikoagulation
zur Vermeidung thromboembolischer Komplikationen von hoher Bedeutung
(Jörg et al. 2005). Als Therapieoption vor allem für die
Tachyarrhythmie steht die Katheterablation zur Verfügung, entweder
als fokale Ablation oder als AV-Knoten-Ablation verbunden mit
einer Schrittmacherimplantation (Haghi & Schumacher 2001, Chen & Rich
2003). Die multizentrische AFFIRM-Studie ( Atrial Fibrillation Follow-up
Investigation of Rhythm Management) unterscheidet im Management der
absoluten Arrhythmie drei Komponenten: 1. Wiederherstellung (und Aufrechterhaltung)
des Sinusrhythmus, wenn dies nicht gelingt 2. Kontrolle der Herzfrequenz
und 3. Antikoagulation. Der Einfluss der Herzfrequenz auf die Überlebensrate
ist nach neuen Studienergebnissen allerdings fraglich (Cooper et al.
2004).
Noch im Erprobungsstadium befindet sich die präventive Stimulation,
d. h. spezielle Stimulationsalgorithmen oder -orte mit dem Ziel, das
Auftreten von Vorhofflimmern zu verhindern (Lewalter et al. 2002).
Die deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) sieht eine Schrittmacherindikation
bei symptomatischen Patienten mit langsamer Kammerfrequenz. Bei ausgeprägter
Bradykardie kann ein Schrittmacher auch bei asymptomatischen Patienten
indiziert sein, wenn zusätzlich intraventrikuläre Leitungsstörungen
vorliegen, die Linksherzfunktion stark eingeschränkt ist oder
im Rahmen einer AV-Knoten-Ablation.
Schenkelblock
Schenkelblockbilder gehören zu den intraventrikulären
Leitungsstörungen. Sie treten gehäuft bei kardialen Erkrankungen
wie Myokardinfarkt und Kardiomyopathie auf. Ein besonderes Risiko besteht,
wenn Schenkelblöcke in Kombination auftreten, z. B. ein bifaszikulärer
Block (Rechtsschenkelblock + linksanteriorer Hemiblock). Bei diesen
Formen ist der Übergang in einen permanenten totalen AV-Block
zu befürchten.
Die Deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) nennt einige Konstellationen,
die einen Schrittmacher indizieren können: das zusätzliche
Vorliegen eines höhergradigen AV-Blocks, ein alternierender Schenkeblock,
eine neuromuskuläre Grunderkrankung oder eine Blockierung im His-Purkinje-System.
Carotisinus-Syndrom (CSS)
Ein CSS wird angenommen, wenn Synkopen bzw. Schwindel sich bei einem
Patienten durch Massage des Karotissinus auslösen lassen. Ursache
ist ein hyperaktiver Karotissinusreflex, der zu Sinusknotenpausen über
3 Sekunden (kardioinhibitorischer Typ), zu Blutdruckabfall, (vasodepressorischer
Typ) oder zu beidem (gemischter Typ) führt. Zur Langzeitbehandlung
bei eindeutig symptomatischen Fällen kann durch einen Schrittmacher
Beschwerdefreiheit erreicht werden (Luria & Shen 2001, Karunaratne
et al. 2002) . Da der Blutdruckabfall sich aber so kaum beeinflussen
lässt, können beim vasodepressorischen oder gemischten Typ
Synkopen durch einen Schrittmacher nicht immer verhindert werden (Haverkamp & Breithardt
2003).
Die deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) empfiehlt den Einsatz eines
Schrittmachers bei rezidivierender Synkope und positivem Karotissinus-Test.
Vasovagales Syndrom (VVS)
Beim VVS kommt es zu Synkopen, die durch aufrechte Körperhaltung
provoziert werden, häufig mit typischen Vorzeichen. Es werden
der kardioinhibitorische Typ mit Bradykardie oder Asystolie und der
vasodepressorische Typ mit Blutdruckabfall unterschieden. Ob Schrittmacher
dauerhaft das Risiko von Synkopen bei diesem Krankheitsbild verhindern,
ist umstritten (Kapoor 2003). Die randomisierte Doppelblindstudie Second
Vasovagal Pacemaker Study (VPS II) mit einer Gruppe von Schrittmacherpatienten
mit DDD-Programmierung und einer zweiten Gruppe ohne Pacing-Programmierung
(0D0), konnte keine signifikante Synkopenreduktion bei der DDD-Gruppe
nachgewiesen werden (Connolly et al. 2003). Grubb betont, dass sich
die meisten neurogenen Synkopen konservativ und pharmokotherapeutisch
ausreichend behandeln lassen und die Schrittmacherimplantation nur
selten indiziert ist (Grubb 2005).
Die deutsche Leitlinie (Lemke et al. 2005) empfiehlt eine Kipptischuntersuchung.
Bei ausgeprägter Bradykardie und klinischer Symptomatik kann ein
Schrittmacher implantiert werden (IIa bis IIb).