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Rechenregel

Zähler: Patienten mit leitlinienkonformer Systemwahl zum Herzschrittmacher

Grundgesamtheit: Alle Patienten (außer führende Indikation zur Herzschrittmacherimplantation "kardiale Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges") mit implantiertem Ein- oder Zweikammersystem

Erläuterung der Rechenregel

Die Kennzahl umfasst nur bradykarde Herzrhythmusstörungen. Für die Systemwahl bei CRT ist ein eigener Qualitätsindikator ausgewiesen. Für „sonstige“ Indikationen als Restekategorie lässt sich die Leitlinienkonformität nicht überprüfen. Diese Fälle sind daher aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen.