Evaluation von Qualitätsindikatoren anhand methodischer Gütekriterien
Gütekriterium: Indikatorevidenz
- Informationsgrundlage für die Bewertung:
Leitlinien:
Gregoratos G, Abrams J, Epstein AE, Freedman RA, Hayes DL, Hlatky MA,
Kerber RE, Naccarelli GV, Schoenfeld MH, Silka MJ, Winters SL, Gibbons
RI, Antman EM, Alpert JS, Hiratzka LF, Faxon DP, Jacobs AK, Fuster V, Smith
SC, Jr.. ACC/AHA/NASPE 2002 guideline update for implantation of cardiac
pacemakers and antiarrhythmia devices: summary article. A report of the
American College of Cardiology/American Heart Association Task Force on
Practice Guidelines (ACC/AHA/NASPE Committee to Update the 1998 Pacemaker
Guidelines). J Cardiovasc Electrophysiol 2002; 13 (11): 1183-1199.
Lemke B, Nowak B, Pfeiffer D. Leitlinien zur Herzschrittmachertherapie. Z Kardiol 2005; 94: 704-720
- Kernaussage des Gütekriteriums:
„Es besteht wissenschaftliche Evidenz, dass bei Erfüllen
der gemessenen Indikationskriterien ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis
auftritt (Zusammenhang zwischen Indikationsstellung und Outcome).“
- Bewertungsstufen:
Die Bewertung der Indikatorevidenz erfolgt in zwei Schritten:
Schritt 1:
Der Kernaussage wird eine Evidenzstärke gemäß ÄZQ (AWMF & ÄZQ, 2001) zugeteilt. Informationsgrundlage ist die bewertete Literatur.
Schritt 2:
Die Evidenzstärke wird nach einheitlichem Schema in einen Grad der Indikatorevidenz mit folgenden Bewertungsstufen überführt:
- Sehr hohe Indikatorevidenz
- Hohe Indikatorevidenz
- Mittlere Indikatorevidenz
- Niedrige Indikatorevidenz
- Bewertung durch die BQS/Bestätigung durch BQS-Fachgruppe:
Schritt 1: Evidenzstärke aus vorliegenden Leitlinien: III
Schritt 2: Hohe Indikatorevidenz
Die Einstufung der Indikatorevidenz gründet sich auf die „Leitlinien
zur Herzschrittmachertherapie“ (Lemke et al. 2005). Diese geben Empfehlungen
zur Systemwahl zur Herzschrittmachertherapie differenziert nach Herzrhythmusstörung.
Die Evidenzstärke der Empfehlungen ist je nach Herzrhythmusstörung II
oder III. Da es sich um einen Summenindikator aus allen Herzrhythmusstörungen
handelt, wird die niedrigere Evidenzstärke III angenommen.
Da Studien nach Evidenzstärke I bzw. II für die Fragestellung
der Systemwahl nicht möglich bzw. nicht geeignet sind, hat die BQS-Fachgruppe
Herzschrittmacher die Einstufung der Indikatorevidenz im Konsensverfahren
vorgenommen. Dabei wurde ein Konsens der Konsensstärke 1 erreicht. Somit
wird abschließend eine hohe Indikatorevidenz für die leitlinienkonforme
Systemwahl angenommen.
- Ergebnis der Bewertung:
Das Vorhandensein des gemessenen Prozesses führt zu einem verbesserten
Ergebnis: Hohe Indikatorevidenz
Leistungsbereich: Herzschrittmacher-Implantation
Qualitätsindikator: Leitlinienkonforme Systemwahl bei bradykarden Herzrhythmusstörungen
(BQS-KeZ 75973)