Evaluation von Qualitätsindikatoren anhand methodischer Gütekriterien
Gütekriterium: Statistisch unterscheidungsfähig
- Informationsgrundlage für die Bewertung:
Eine Bewertung erfolgt hinsichtlich der Fähigkeit, Merkmalsunterschiede
zwischen Einrichtungen (Diskriminationsfähigkeit) statistisch nachweisen
zu können. Die minimale Fallzahl an Eingriffen, die in einem Krankenhaus
durchgeführt werden muss, um eine signifikante Abweichung von den
5% besten Krankenhäusern und den 5% schlechtesten Krankenhäusern
feststellen zu können, beträgt für diesen Qualitätsindikator
n = 2. Bei Krankenhäusern mit größerer als der festgestellten
Mindestfallzahl kann das Erkennen von statistischen Unterschieden auch
bei anderen als den denkbar maximalen wie minimalen Ergebnissen möglich
sein. Für die zu Grunde liegende Grundgesamtheit „Alle Patientinnen
mit Hysterektomie“ erreichen 95,6% der Krankenhäuser die minimale
Fallzahl von 2 Eingriffen. Der Bewertungsvorschlag der BQS empfiehlt für
die Diskriminationsfähigkeit daher die Bewertungsstufe „Trifft zu“.
Die BQS-Fachgruppe hat auf der Grundlage dieses Bewertungsvorschlags die
unter Punkt 4. dargestellte Bewertung abgegeben.
- Kernaussage des Gütekriteriums:
Die Diskriminationsfähigkeit wird dem Zweck der Erhebung gerecht.
- Bewertungsstufen:
1 = Trifft nicht zu
2 = Trifft eher nicht zu
3 = Trifft eher zu
4 = Trifft zu
- Bewertung durch die BQS-Fachgruppe:
Mittelwert: 4,00
Spannweite:
Trifft zu (100%-Übereinstimmung)
Gerundetes Ergebnis: 4
- Ergebnis der Bewertung:
Die Diskriminationsfähigkeit wird dem Zweck der Erhebung gerecht:
Trifft
zu
Leistungsbereich: Gynäkologische Operationen
Qualitätsindikator: Antibiotikaprophylaxe bei Hysterektomie
(BQS-KeZ 47637)