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Evaluation von Qualitätsindikatoren anhand methodischer Gütekriterien

Gütekriterium: Vollzähligkeit der Daten kann überprüft werden

  1. Informationsgrundlage für die Bewertung:

    Vollzähligkeit der Daten: Alle dokumentationspflichtigen Datensätze sind für die Auswertung vorhanden.

    Für alle BQS-Verfahren ist durch die Verwendung der QS-Filter-Sollstatisitik gewährleistet, dass eine Vollzähligkeitsprüfung durchgeführt werden kann. Somit kann dieses Kriterium für alle aktuellen BQS-Verfahren als erfüllt gelten.

  2. Kernaussage des Gütekriteriums:

    Die Vollzähligkeit der Daten kann überprüft werden.

  3. Bewertungsstufen:

    1 = Trifft nicht zu
    2 = Trifft zu

  4. Bewertung durch die BQS:

    2 = Trifft zu

  5. Ergebnis der Bewertung:

    Die Vollzähligkeit der Daten kann überprüft werden: Trifft zu

Leistungsbereich: Karotis-Rekonstruktion
Qualitätsindikator: Indikation bei asymptomatischer Karotisstenose
(BQS-KeZ 9556)