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Aktuelle Qualitätsindikatoren 2006 - Stand 28. Februar 2007


Bezeichnung des Qualitätsindikators

Kennzahl

Anpassung des Referenzbereichs

Anpassung der Rechenregeln

Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen1

1 - Entdeckte Malignome bei offenen Biopsien

46196 - Entdeckte Malignome bei offenen Biopsien

Nein

Nein

Ja


68529 - Präoperative histologische Diagnostik

Nein

Nein

Ja

2 - Postoperatives Präparatröntgen

46200

Nein

Nein

Ja

3 - Hormonrezeptoranalyse

46201

Nein

Nein

Ja

4 - Angabe pT, pN, pM oder M

46202

Qualitätsindikator in 2005 ausgesetzt

Qualitätsindikator in 2005 ausgesetzt

Qualitätsindikator in 2005 ausgesetzt

5 - Angabe Sicherheitsabstand

68098 - bei brusterhaltender Therapie

Nein

Ja

Eingeschränkte Vergleichbarkeit


68100 - bei Mastektomie

Nein

Ja

Eingeschränkte Vergleichbarkeit

6 - Axilladissektion bei DCIS oder papillärem in situ-Karzinom

46208

Ja

Nein

Ja

7 - Axilladissektion oder Sentinel-Lymphknoten-Biopsie bei invasivem Mammakarzinom

46209

Nein

Ja

Ja

8 - Anzahl Lymphknoten

46210

Nein

Ja

Geringfügige Abweichungen sind durch die modifizierte Abfrage der Fernmetastasen möglich

9 - Indikation zur brusterhaltenden Therapie

46212

Nein

Ja

Ja

10 - Meldung an Krebsregister

46230

Nein

Nein

Ja

11 - Zeitlicher Abstand zwischen Diagnose und Operationsdatum

46231

Nein

Nein

Ja

1Vorjahresergebnisse, die in 2006 ggf. mit weiterentwickelten Rechenregeln berechnet wurden.


2005 zusätzlich verwendete Qualitätsindikatoren

Keine

2004 zusätzlich verwendete Qualitätsindikatoren

Bezeichnung des Qualitätsindikators

Kennzahl

Begründung für Streichung

Tumorfreier Präparateschnittrand

50333 - bei DCIS

Als wissenschaftlich gesichert gilt, dass eine metrische Angabe des Sicherheitsabstandes unbedingt erfolgen muss. Da keine ausreichende Evidenz für ein bestimmtes Ausmaß des minimalen Sicherheitsabstandes bei Mammakarzinomen vorliegt, wird dieser Indikator nicht mehr ausgewertet.


50335 - bei invasivem Mammakarzinom

Als wissenschaftlich gesichert gilt, dass eine metrische Angabe des Sicherheitsabstandes unbedingt erfolgen muss. Da keine ausreichende Evidenz für ein bestimmtes Ausmaß des minimalen Sicherheitsabstandes bei Mammakarzinomen vorliegt, wird dieser Indikator nicht mehr ausgewertet.

Angabe Sicherheitsabstand

46205

Der Qualitätsindikator wird ab 2005 getrennt für Mastektomien und brusterhaltende Therapien ausgewertet (neue Kennzahlen). 

Nachbestrahlung bei brusterhaltender Therapie

46213

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.

Revisions-Operationen

46214

Revisions-Operationen nach Entlassung werden in der externen Qualitätssicherung nicht erfasst. Bei kurzen Liegezeiten sind damit ausreichend aussagekräftige Ergebnisse nicht möglich.

Wundinfektionen

46224

Wundinfektionen nach Entlassung werden in der externen Qualitätssicherung nicht erfasst. Bei kurzen Liegezeiten sind damit ausreichend aussagekräftige Ergebnisse nicht möglich.

Adjuvante medikamentöse Therapie

46225

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.

Adjuvante endokrine Therapie

46228 - Ausschluss Fernmetastasen

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.


66736 - Ausschluss Fernmetastasen und Ablehnung durch Patientin

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.

Adjuvante Chemotherapie

46229 - Ausschluss Fernmetastasen

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.


66738 - Ausschluss Fernmetastasen und Ablehnung durch Patientin

Die adjuvante Therapie bei Mammakarzinomen findet im ambulanten Sektor statt. Die vorliegenden Informationen am Ende der stationären Behandlung sind nicht ausreichend sicher. Die BQS-Fachgruppe fordert eine sektorübergreifende Qualitätsdarstellung. In der Zwischenzeit wird dieser relevante Indikator nicht  mehr ausgewertet.