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Rationale

Eine normale Prostata hat ein Gewicht von ca. 25 g (= 25 cm3). Präoperativ kann die Größe der Gesamtprostata sonografisch bestimmt werden. Zwischen Prostatagröße und Symptomatik besteht kein eindeutiger Zusammenhang, d. h. ein Patient mit einer kleinen Prostata kann starke Beschwerden haben und umgekehrt, auch wenn einzelne Studien Korrelationen zwischen Prostatavolumen und Restharn, IPSS, Harnflussrate o. ä. Parametern zeigten (Bruskewitz 1997). Die Indikationsstellung durch den Urologen muss stets anhand mehrerer Kriterien erfolgen.

Eine Standardindikation für TUR wird in den Leitlinien nicht definiert. Die Definition von Schwellenwerten von klinischen Parametern, z. B. der Restharnmenge, ab denen eine operative Therapie angezeigt ist, ist schwer festzulegen (Jakse 2002). Die Fachgruppe hat daher zu einem Set von gängigen klinischen Parametern Schwellenwerte definiert (IPSS >= 20, Restharn >= 100 ml, Prostatavolumen >= 20 ml, Harnsekundenvolumen (Qmax) < 15 ml/sec bei mehr als 150 ml Miktionsvolumen, Katheterträger oder Harnverhalt). Die Fachgruppe geht davon aus, dass mindestens eines dieser Kriterien in der Regel („Standardindikation“) vorliegen muss. Sonderindikationen, bei denen keines dieser Kriterien vorliegt, können z. B. bei Detrusordysfunktionen gegeben sein, die beispielsweise durch neurologische oder Stoffwechselerkrankungen bedingt werden. Medikamentöse Nebenwirkungen müssen als Ursache ausgeschlossen sein. Bei Sonderindikationen sind umfassendere anamnestische und diagnostische Maßnahmen erforderlich.

Bei nur gering ausgeprägter sonografisch gemessener Prostatavergrößerung müssen zusätzliche klinische oder diagnostische Parameter für einen Eingriff sprechen. Die Indikation ist dann besonders zu hinterfragen, wenn bei Patienten mit kleiner Prostata auch sonst kein Kriterium einer „Standardindikation“ vorliegt. Die Fachgruppe sieht besonderen Gesprächsbedarf, wenn die Zahl dieser Fälle in einem Krankenhaus auffällig hoch ist.