Rationale
Eine normale Prostata hat ein Gewicht von ca. 25 g (= 25 cm3).
Präoperativ kann die Größe der Gesamtprostata sonografisch bestimmt
werden. Zwischen Prostatagröße und Symptomatik besteht kein eindeutiger
Zusammenhang, d. h. ein Patient mit einer kleinen Prostata kann starke
Beschwerden haben und umgekehrt, auch wenn einzelne Studien
Korrelationen zwischen Prostatavolumen und Restharn, IPSS,
Harnflussrate o. ä. Parametern zeigten (Bruskewitz 1997). Die
Indikationsstellung durch den Urologen muss stets anhand mehrerer
Kriterien erfolgen.
Eine Standardindikation für TUR wird in den Leitlinien nicht
definiert. Die Definition von Schwellenwerten von klinischen
Parametern, z. B. der Restharnmenge, ab denen eine operative Therapie
angezeigt ist, ist schwer festzulegen (Jakse 2002). Die Fachgruppe hat
daher zu einem Set von gängigen klinischen Parametern Schwellenwerte
definiert (IPSS >= 20, Restharn >= 100 ml, Prostatavolumen >= 20
ml, Harnsekundenvolumen (Qmax) < 15 ml/sec bei mehr als 150 ml
Miktionsvolumen, Katheterträger oder Harnverhalt). Die Fachgruppe geht
davon aus, dass mindestens eines dieser Kriterien in der Regel
(„Standardindikation“) vorliegen muss. Sonderindikationen, bei denen
keines dieser Kriterien vorliegt, können z. B. bei
Detrusordysfunktionen gegeben sein, die beispielsweise durch
neurologische oder Stoffwechselerkrankungen bedingt werden.
Medikamentöse Nebenwirkungen müssen als Ursache ausgeschlossen sein.
Bei Sonderindikationen sind umfassendere anamnestische und
diagnostische Maßnahmen erforderlich.
Bei nur gering ausgeprägter sonografisch gemessener
Prostatavergrößerung müssen zusätzliche klinische oder diagnostische
Parameter für einen Eingriff sprechen. Die Indikation ist dann
besonders zu hinterfragen, wenn bei Patienten mit kleiner Prostata auch
sonst kein Kriterium einer „Standardindikation“ vorliegt. Die
Fachgruppe sieht besonderen Gesprächsbedarf, wenn die Zahl dieser Fälle
in einem Krankenhaus auffällig hoch ist.