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Rationale

Bei Varizenoperationen handelt es sich ausschließlich um Elektiveingriffe. Nach einer interdisziplinären Leitlinie, die im Frühsommer 2004  erschienen ist, gelten „schwere Allgemeinerkrankungen“  (ASA >= IV) als relative Kontraindikation für die Durchführung einer Operation. Die Evidenz dieser Aussage wird mit Grad B nach DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) angegeben (Kluess 2004).