Rationale
Bei Varizenoperationen handelt es sich ausschließlich um
Elektiveingriffe. Nach einer interdisziplinären Leitlinie, die im
Frühsommer 2004 erschienen ist, gelten „schwere
Allgemeinerkrankungen“ (ASA >= IV) als relative
Kontraindikation für die Durchführung einer Operation. Die Evidenz
dieser Aussage wird mit Grad B nach DEGAM (Deutsche Gesellschaft für
Allgemeinmedizin und Familienmedizin) angegeben (Kluess 2004).