Rationale
Das Prinzip der operativen Varizenbehandlung besteht in der
Entfernung der degenerativ veränderten Venenanteile und der
Unterbrechung der insuffizienten Verbindungen des epifaszialen
Venensystems zum tiefen Venensystem. Die Mündungsligatur ist
daher obligat (Pathophysiologie). Die operative Entfernung soll sich
gezielt auf die erkrankten Venenanteile beschränken (Stadienadaptiertes
Operieren), nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt, erhaltenswertes
Venenmaterial für eventuellen Transplantationsbedarf (KHK, AVK) in situ
zu belassen (Kluess 2004, Langer et al. 1998, Noppeney et al.
1998).