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Methodische Beurteilung der Vergleichbarkeit mit Vorjahresergebnissen

Es erfolgt für jede Kennzahl eine Bewertung, ob die jeweiligen Ergebnisse mit Vorjahresergebnissen vergleichbar, eingeschränkt vergleichbar oder nicht vergleichbar sind. Diese Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung folgender möglicher Faktoren, die die Vergleichbarkeit einschränken können:

  1. Katalog der einbezogenen Leistungen (Dokumentationspflichtige Fälle) hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert
  2. Der Datensatz hat sich im Vergleich zum Vorjahr verändert

Veränderungen in a) oder b) bedingen nicht zwingend eine fehlende Vergleichbarkeit, sondern es wird individuell für jede Kennzahl eine Bewertung vorgenommen.

Wenn sich die Rechenregel gegenüber dem Vorjahr verändert hat, wird zusätzlich ein Hinweis gegeben, ob sich die Ergebnisse nach alter und neuer Rechenregel vergleichen lassen.