Leistungsbereich
Herzschrittmacher-Aggregatwechsel
Allgemeine Informationen
Die Behandlung von
Herzschrittmacherpatienten beinhaltet regelmäßige Nachkontrollen des
Schrittmachers. Dabei wird u. a. überprüft, ob die Schrittmacherbatterie noch
eine genügend lange Laufzeit bis zur nächsten Kontrolle erlaubt oder ob das
Schrittmacheraggregat wegen Batterieerschöpfung ausgetauscht werden sollte.
Dies ist regelhaft nach sieben bis acht Jahren erforderlich, kann aber auch
vorzeitig notwendig sein.
Der alleinige Austausch
des Schrittmacheraggregats stellt einen einfachen operativen Eingriff dar und
wird daher in einem eigenen kürzer gefassten Datensatz dokumentiert. Ist in
seltenen Fällen ein Schrittmacheraggregatwechsel zusammen mit anderen
Eingriffen aus verschiedenen
Indikationen erforderlich, so ist dafür der komplexere Datensatz ”Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation“
vorgesehen.
Stand 31.03.2008