Rechenregel
Zähler: Patienten mit leitlinienkonformer Indikation zur
Herzschrittmacherimplantation
Grundgesamtheit: Alle Patienten (außer führende Indikation
zur Herzschrittmacherimplantation "kardiale
Resynchronisationstherapie" oder "sonstiges")
Erläuterung der Rechenregel
Die Kennzahl umfasst nur bradykarde Herzrhythmusstörungen.
Für die Indikation zur CRT ist ein eigener Qualitätsindikator ausgewiesen. Für
”sonstige“ Indikationen als Restekategorie lässt sich die Leitlinienkonformität
nicht überprüfen. Diese Fälle sind daher aus der Grundgesamtheit ausgeschlossen.
Stand 31.03.2008