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Stellungnahme

”Viele Herzschrittmacher werden implantiert, ohne dass ein Langzeit-EKG medizinisch sinnvoll ist. Dies betrifft z.B. Patienten mit verbleibendem totalen AV-Block nach Hinterwandinfarkt, Patienten mit Synkopen und offensichtlichem Block 2. oder 3. Grades in jedem Ruhe-EKG, Patienten nach AV-Knotenablation, zahlreiche Patienten mit Blockierungen nach verschiedenen chirurgischen Eingriffen, Patienten nach Septumablation im Rahmen einer TASH-Prozedur (Transcoronary Ablation of Septal Hypertrophy) und die vielen Patienten mit klar dokumentierter bradykarder Ursache eines Adam-Stokes-Syndroms. Natürlich kann man bei all diesen Patienten ein Langzeit-EKG veranlassen, aber wozu und mit welcher therapieentscheidenden Überlegung? Die Frage 15 ”Pausen außerhalb von Schlafphasen“ kann mit den registrierten Bradykardien im normalen EKG beantwortet werden und bedarf keines Langzeit-EKGs. Die Frage 16 ”Spontanfrequenz außerhalb von Schlafphasen“ bedarf eigentlich des Langzeit-EKGs am Tage, hat jedoch mit Qualität der Schrittmacherimplantation nichts zu tun. Aus meiner Sicht müssen Fragen nach dem Langzeit-EKG entfallen oder sie zwingen uns, frei erfundene Zahlen einzutragen, wem würde das nützen? Ein Langzeit-EKG zu veranlassen, nur weil es in dem Dokumentationsbogen abgefragt ist, das kann doch auch nicht sinnvoll sein. Schließlich ist die Liegedauer im Krankenhaus begrenzt“.

Antwort der BQS-Fachgruppe Herzschrittmacher

Die Datenfelder im Datensatz dienen dazu, die differenzierte Indikation zur Herzschrittmachertherapie abzubilden. Die im Einzelnen dazu benötigten Informationen können durch Monitoring am Krankenbett oder per Langzeit-EKG erhoben werden. Sie können auch aus anderen Quellen stammen (Hausarzt etc.). Der Datensatz impliziert daher nicht, dass zwingend ein Langzeit-EKG vorgeschrieben ist.



Stand 31.03.2008