Leistungsbereich
Hüft-Endoprothesenwechsel und -komponentenwechsel
Allgemeine Informationen
Implantatwechsel sind in
der Regel bei Implantatlockerung indiziert. Ursachen der Implantatlockerung
können z.B. ein Knochensubstanzverlust im Prothesenlager, das Ausbleiben des
knöchernen Einheilens bei zementfreien Prothesen, eine akute oder eine
chronische Infektion des Prothesenlagers oder eine traumatisch bedingte
periprothetische Fraktur sein.
Hüft-Endoprothesen haben
in der Regel eine Standzeit, d.h. eine Zeitspanne zwischen Erstoperation und
Wechseloperation, von über 15 Jahren. Der Anteil an Revisionsoperationen
bezogen auf die Erstimplantation betrug nach Angaben des schwedischen
Endoprothesenregisters für die Jahre 1992 bis 2003 9,9% für zementierte, 28,1%
für unzementierte und 10,8% für sogenannte Hybridendoprothesen (ein
Prothesenanteil zementiert, ein Prothesenanteil unzementiert). Sichere Aussagen
zu den Standzeiten von Hüftendoprothesen lassen sich nur durch eine
Langzeitbeobachtung in Form eines Endoprothesenregisters gewinnen. Solange ein
solches Register in Deutschland nicht etabliert ist, geben die
Qualitätssicherungsverfahren zu den Austauscheingriffen nur einen begrenzten
Einblick in die Versorgungsqualität.
Stand 31.03.2008