Evaluation von Qualitätsindikatoren anhand methodischer Gütekriterien
Gütekriterium: Statistisch unterscheidungsfähig
- Informationsgrundlage für die Bewertung:
Eine Bewertung erfolgt hinsichtlich der Fähigkeit, Merkmalsunterschiede zwischen Einrichtungen (Diskriminationsfähigkeit) statistisch nachweisen zu können. Die minimale Fallzahl an Eingriffen, die in einem Krankenhaus durchgeführt werden muss, um eine signifikante Abweichung von den 5% besten Krankenhäusern und den 5% schlechtesten Krankenhäusern feststellen zu können, beträgt für diesen Qualitätsindikator n = 22. Bei Krankenhäusern mit größerer als der festgestellten Mindestfallzahl kann das Erkennen von statistischen Unterschieden auch bei anderen als den denkbar maximalen wie minimalen Ergebnissen möglich sein. Für die zu Grunde liegende Grundgesamtheit „Alle Patienten mit vollständiger Dokumentation zum Karotis-Score I“ erreichen 59,96% der Krankenhäuser die minimale Fallzahl von 22 Eingriffen. Der Bewertungsvorschlag der BQS empfiehlt für die Diskriminationsfähigkeit daher die Bewertungsstufe „Trifft eher zu“.
Die BQS-Fachgruppe hat auf der Grundlage dieses Bewertungsvorschlags die unter Punkt 4. dargestellte Bewertung abgegeben.
- Kernaussage des Gütekriteriums:
Die Diskriminationsfähigkeit wird dem Zweck der Erhebung gerecht.
- Bewertungsstufen:
1 = Trifft nicht zu
2 = Trifft eher nicht zu
3 = Trifft eher zu
4 = Trifft zu
- Bewertung durch die BQS-Fachgruppe:
Mittelwert: 3,13
Spannweite: Trifft eher zu – Trifft zu
Gerundetes Ergebnis: 3
- Ergebnis der Bewertung:
Die Diskriminationsfähigkeit wird dem Zweck der Erhebung gerecht: Trifft eher zu
Leistungsbereich: Karotis-Rekonstruktion
Qualitätsindikator: Perioperative Schlaganfälle oder Tod risikoadjustiert nach logistischem Karotis-Score I
(BQS-KeZ 68415)