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Qualitätsindikatoren für die öffentliche Darstellung

Erläuterung zum Leistungsbereich

Für diesen Leistungsbereich sind keine Qualitätsindikatoren für die verpflichtende Darstellung im Qualitätsbericht der Krankenhäuser ausgewählt.

Für diesen Leistungsbereich bestand im Erfassungsjahr 2006 keine bundesweite Verpflichtung zur Dokumentation für die externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V. Es liegen somit keine Daten für einen bundesweiten Vergleich vor. Daher ist eine methodische Überprüfung der Qualitätsindikatoren auf die Eignung für eine öffentliche Berichterstattung nicht erfolgt.

Erläuterung zu den Qualitätsindikatoren

Für diesen Qualitätsindikator kann die Empfehlung für eine Veröffentlichung der Ergebnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht befürwortet werden, da eine vollständige Evaluation dieses Qualitätsindikators anhand des QUALIFY-Instruments noch nicht erfolgt ist.

Der Qualitätsindikator wurde als Grundlage für den Strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern entwickelt. Bei diesem Dialog besprechen Fachleute die Ergebnisse der Qualitätsindikatoren mit leitenden Mitarbeitern in den Krankenhäusern. Zur endgültigen Einschätzung der Versorgungssituation können die Fachleute zusätzliche Informationen (z. B. zum gesundheitlichen Allgemeinzustand der Patienten vor der Behandlung oder zu organisatorischen Abläufen im Krankenhaus) hinzuziehen. Bei Bedarf werden Ziele zur Verbesserung der Versorgung gemeinsam mit dem Krankenhaus formuliert. Der Strukturierte Dialog ist damit ein wesentlicher Bestandteil des Verfahrens der externen Qualitätssicherung.

Soll das Ergebnis eines Qualitätsindikators zur Information von Patienten veröffentlicht werden, müssen bestimmte methodische Kriterien unbedingt erfüllt sein. Um Fehlschlüsse aus dem Ergebnis zu verhindern, muss z. B. der gesundheitliche Allgemeinzustand der Patienten vor der Behandlung für die Berichterstattung über Komplikationen im Krankenhaus bereits bei der Berechnung des Qualitätsindikators berücksichtigt sein.



Stand 14.09.2007