Rationale
Nicht tastbare, nur
mammographisch und/oder sonographisch nachweisbare, abklärungsbedürftige
Gewebeläsionen erfordern weitere diagnostische Maßnahmen bis zum Vorliegen
eines definitiven pathologischen Befundes. Der diesbezügliche Entscheidungs-
und Prozessablauf ist als Algorithmus in der Stufe-3-Leitlinie
”Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland“ (Albert 2008) wiedergegeben. Mindestens 70% aller nicht
tastbaren, aber abklärungsbedürftigen Läsionen sollen vor der
Indikationsstellung für eine offene diagnostische oder therapeutische Operation
durch die Anwendung interventioneller Techniken (Stanzbiopsie, Vakuumbiopsie)
histologisch abgeklärt sein (Albert
2008, Perry et al. 2006).
Eine primär offene
Biopsie ist beispielsweise bei brustwandnahen Tumoren oder bei entsprechender
Entscheidung der Patientin sachgerecht.
Ziel einer aus
diagnostischen Gründen durchgeführten offenen Biopsie ist die sichere und
komplette Entfernung eines apparativ suspekten Gewebeareals. Ist der nicht
palpable Befund bereits durch Stanze oder Vakuumbiopsie als invasives Karzinom
identifiziert, besteht nunmehr das Ziel, den Tumor lokal vollständig mit
tumorfreien Resektionsrändern zu exzidieren, d. h. eine R0-Resektion zu
erreichen. Methodisch sind folgende Schritte einzuleiten: Die nicht tastbare
Läsion muss präoperativ durch möglichst exakte Platzierung eines
Markierungsdrahtes eindeutig lokalisiert werden, wobei dies je nach Struktur
des Befundes radiologisch oder sonographisch erfolgen kann. Es ist essenziell,
das exzidierte Gewebe unmittelbar nach seiner Entfernung mit der Methode zu
untersuchen, die für die Markierung verwendet wurde (Präparat-Radiographie,
Präparat-Sonographie). Nur durch die genannten Maßnahmen ist eine
leitlinienkonforme, qualitätsgesicherte Befundentfernung zu realisieren.
Weitere Leitlinien
erwähnen die hier zur Diskussion stehende Untersuchung als selbstverständlich
und essenziell, ohne auf Qualitätsindikatoren einzugehen (Blamey et al. 2000, BSCR-17 2007,
Perry 2001). Es handelt sich hier um eine wesentliche
Schnittstellenproblematik innerhalb der Versorgungskette, beteiligt sind
Operateure, Radiologen und Pathologen.
Auch in den Richtlinien
zur Durchführung der Screening-Mammographie in Deutschland wird die
Präparat-Radiographie als Bestandteil der Diagnosekette aufgelistet (Bundesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen, Beschluss vom
01.12.2003).
Als weitere Informationen
in diesem thematischen Umfeld sind folgende Aspekte relevant:
Qualitätssicherung und
Qualitätsindikatoren einschlägiger Leitlinien (Perry et al. 2006) fordern,
dass in mindestens 95% aller nicht tastbaren Befunde bei Vorliegen einer
positiven Präparat-Radiographie oder -Sonographie das zu exzidierende Areal im
Rahmen des operativen Ersteingriffes komplett entfernt sein muss. Der Pathologe
kann und muss voraussetzen, dass ihm als weitere Arbeitsgrundlage mindestens
90% aller bei nicht tastbaren Läsionen angefertigten Präparat-Radiographien
(oder -Sonographien) unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt sind folgende
Schlussfolgerungen zu ziehen: Der Verzicht auf eine apparative Überprüfung operativ
entfernter, abklärungsbedürftiger Gewebsareale erhöht das Risiko erheblich,
falsch-negative Befunde zu erhalten. Der Verzicht führt außerdem sehr viel
häufiger zu einer inkompletten Tumorentfernung mit den daraus erwachsenden
Konsequenzen.
Vorrangig wird in einer
Vielzahl von Arbeiten übereinstimmend über eine deutlich erhöhte Rate lokaler
Rezidive berichtet (DiBiase et al.
1998, Meric et al. 2003, Obedian & Haffty 2000), die scheinbar auch
nicht durch eine Erhöhung der postoperativen Strahlendosis zu vermeiden ist (DiBiase et al. 2002). Auch der
Prozess der Fernmetastasierung sowie das krankheitsfreie Intervall werden durch
intramammäre Tumorreste negativ beeinflusst, obwohl die eine oder andere
Arbeitsgruppe glaubt, diesem Phänomen mit radikaler lokaler und systemischer
Therapie begegnen zu können. Die Ergebnisse sind widersprüchlich (Assersohn et al. 1999, Park et al. 2000).
Fazit ist, dass fast jede nationale oder internationale
Empfehlung oder Leitlinie die Durchführung einer Präparat-Radiographie oder
-Sonographie als essenziellen Bestandteil der Versorgungskette auffasst, obwohl
Metaanalysen oder prospektiv randomisierte Studien nicht verfügbar sind (Evidenz-Level IV, AHCPR).
(Die Literaturrecherche und -bewertung dieses
Qualitätsindikators erfolgte durch Herrn Professor K.-D. Schulz).
Stand 31.03.2008