Rationale
Bis Mitte der 80er Jahre galt die Entfernung der Brust
(Mastektomie) und der Lymphknoten in der Achselhöhle als Standardtherapie bei
Brustkrebs. Seither haben randomisiert kontrollierte Studien gezeigt, dass sich
bei kleinen Tumoren die Überlebensraten nicht unterscheiden zwischen Frauen mit
Mastektomie und Frauen mit brusterhaltender Therapie (BET) (Early Breast Cancer
Trialists' Collaborative Group 1995; Veronesi et al. 2002; Fisher et al. 2002;
Poggi et al. 2003). Obligat bei der BET ist eine Nachbestrahlung der
Restbrustdrüse, welche nicht nur zeitaufwändig ist, sondern auch mit
Nebenwirkungen an dem bestrahlten Hautareal verbunden sein kann. In Bezug auf
die Überlebensraten sind beide Behandlungsalternativen gleichwertig mit einem
Evidenzgrad Ia (AHCPR).
Weniger Klarheit herrscht bezüglich der Lokalrezidiv-Raten:
Eine kanadische Leitlinie (Scarth et al. 2002) geht auf der Basis einer
systematischen Literaturübersicht von vergleichbaren Rezidivraten nach BET (3,3
bis 20%) und nach Mastektomie (2,3 bis 14%) bei Studiendauern von 6 bis 15
Jahren aus. Neuere Publikationen kommen zu widersprüchlichen Ergebnissen:
Veronesi et al. (2002) fanden in ihrer randomisiert kontrollierten Studie nach
einer Verlaufsbeobachtung von 20 Jahren eine höhere Rezidivrate nach BET (8,8%
vs. Mastektomie 2,3%, n = 701). Dagegen fanden Fisher et al. (2002) günstigere
Rezidivraten 20 Jahre nach BET (2,7%, Mastektomie 10,2%, n = 1.851).
Studien, welche sich mit Aspekten der Lebensqualität nach
beiden Operationsverfahren auseinander setzen, sind selten und häufig
methodisch schwach. Ein systematischer Review randomisiert kontrollierter
Studien (Irwig & Bennetts 1997) ergab ein besseres Körperbild (”body
image“) nach Brusterhaltung, für andere Aspekte wie psychisches und sexuelles
Wohlbefinden konnte kein Unterschied belegt werden. Die German Breast Cancer
Study Group (GBSG 1995) kommt in ihrer Observationsstudie zu dem Schluss, dass
nicht so sehr das Operationsverfahren, sondern seine Akzeptanz durch die
Patientin entscheidend ist für die postoperative Lebensqualität.
Unbedingte Voraussetzung für eine BET sind anerkannte, meist
histopathologische Kriterien (siehe auch Stufe-3-Leitlinie ”Interdisziplinäre
S-3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“,
Kreienberg et al. 2008). In einer europäischen Leitlinie (Perry et al. 2006)
werden diese Kriterien ebenfalls differenziert dargestellt. Da die
Überlebensraten nach BET und Mastektomie bei gegebener Indikation identisch
sind, handelt es sich hier um echte Therapiealternativen mit dem Ziel einer
möglichst hohen Lebensqualität. Die Miteinbeziehung der Patientin im Sinne
eines ”shared decision making“ wird deswegen nicht nur in Leitlinien gefordert
(Kreienberg et al. 2008; Scarth et al. 2002; Breast Cancer Disease Site Group
2003). ”Shared decision making“ oder auch partizipative Entscheidungsfindung
wird definiert als Interaktionsprozess, bei dem Patient und Arzt unter
gleichberechtigter aktiver Beteiligung auf Basis geteilter Information zu einer
gemeinsam verantworteten Übereinkunft kommen (Giersdorf et al. 2004). Eine
kanadische Studie konnte nachweisen, dass von 69,6% der Patientinnen, die für
eine BET bei Brustkrebs in Frage kamen, nur 48,0% sich tatsächlich für eine
solche entschieden. Für Frauen im Stadium I der Erkrankung waren es 57,0 von
82%. Die übrigen Frauen bevorzugten die Mastektomie (Tyldesley et al. 2003).
Auch in Deutschland wird dem Prinzip des ”shared decision
making“ seit einigen Jahren größere Bedeutung verliehen: Der Leitfaden
”Patientenrechte in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung greift explizit dieses Thema auf. Speziell für Brustkrebs ist
in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (Anlage 3) für DMP als Grundsatz
festgelegt, dass ”die Entscheidungsfindung für jeden Behandlungsschritt in
Diskussion mit der aufgeklärten Patientin erfolgen sollte“. Im Rahmen eines
Förderschwerpunktes des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales konnten
Entscheidungshilfen für Brustkrebspatientinnen entwickelt und validiert werden,
darunter auch zur Übereinkunft einer Mastektomie oder einer BET (Vodermaier et
al. 2004).
Diesem Umstand trägt der Datensatz der BQS Rechnung, indem
er den Wunsch der Patientin in Bezug auf die BET ausdrücklich erfasst.
Der Indikator eignet sich in besonderem Maße, die
Einbeziehung des Patientinnenwunsches zu betrachten. Extrem hohe oder extrem
niedrige Raten für die BET weisen darauf hin, dass eine ausgewogene
Entscheidungsfindung möglicherweise nicht erfolgt ist.
Stand 31.03.2008