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Stellungnahmen zum QI

Erste Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie — Referenzbereich 100%

Anfragen aus mehreren Landesgeschäftsstellen:

Der Referenzbereich von 100% wird von mehreren Landesgeschäftstellen in Frage gestellt. Krankenhäuser, die z.B. nur in einem Einzelfall die geforderte Untersuchung nicht durchführen, verfehlen dadurch den Referenzbereich und würden auffällig. Eine Herabsetzung des Referenzbereichs auf 95% sollte angestrebt werden.

Stellungnahme der BQS-Fachguppe Pneumonie:

Die BQS-Fachgruppe hat für die Bundesauswertung 2007 den Referenzbereich dieses Indikators auf >= 95% festgelegt. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass prinzipiell in jedem Fall eine Messung der Sauerstoffsättigung nach Aufnahme angestrebt werden soll.

Übernahme von Werten der Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie aus dem Rettungsdienst

Anfrage einer Landesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung:

Eine Pneumoniearbeitsgruppe fragt an: Im Strukturierten Dialog haben Krankenhäuser als Begründung für niedrige Raten angegeben, dass sie die Werte der Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie der einweisenden Notärzte übernommen und nicht noch einmal kontrolliert und daher ”weder Blutgasanalyse noch Pulsoxymetrie“ dokumentiert hätten. Die Arbeitsgruppe schlägt vor, einen Hinweis in die Ausfüllhinweise zu übernehmen, dass in diesen Fällen ”innerhalb der ersten 4 Stunden nach Aufnahme“ dokumentiert werden könnte.

Antwort der BQS-Fachguppe Pneumonie:

Die BQS-Fachgruppe lehnt einen solchen Hinweis ab. Begründung: bei diesen schwerkranken Patienten muss in jedem Fall bei der Aufnahme im Krankenhaus die Blutgasanalyse oder Pulsoxymetrie durchgeführt werden. Im Notarztwagen würde den Patienten in der Regel Sauerstoff o. Ä. zur Linderung der Symptome verabreicht und aus diesem Grund sei eine Kontrolle und Statuserhebung zu Beginn der Krankenhausaufnahme auf jeden Fall erforderlich. Bei fehlender Durchführung dieser Maßnahme sei die Dokumentation ”weder Blutgasanalyse noch Pulsoxymetrie“ daher korrekt und die Krankenhäuser würden berechtigt auffällig.

Die Ausfüllhinweise zur ersten Blutgasanalyse bleiben daher unverändert.



Stand 31.03.2008