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Stellungnahmen zum QI

Beurteilung der Sauerstoffsättigung als Stabilitätskriterium

Anfrage

Der Chefarzt eines Krankenhauses lässt durch die Arbeitsgruppe Pneumonie einer Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung seine Anfrage weiterleiten. Seine Nachfrage bezieht sich auf die ”alleinige Beurteilung der Sauerstoffsättigung im Blut als unabhängige(n) Risikofaktor als Stabilitätskriterium“.

Stellungnahme der BQS-Fachgruppe Pneumonie:

Die Messung der Sauerstoffsättigung zur Entlassung ist in der Studie von Halm et al. (1998) erforscht und als ein wichtiges Kriterium zur Messung der klinischen Stabilität erfasst worden. Die Sauerstoffsättigung ist jedoch kein ”alleiniges“ Kriterium, sondern im Zusammenhang mit den anderen sechs klinischen Stabilitätskriterien zu sehen.

Laut den BQS-Ausfüllhinweisen soll dieser Wert zur Entlassung hin kontrolliert werden — aber nicht zwingend am Entlassungstag. Dies bedeutet, dass ein erreichter stabiler Wert während des Aufenthaltes bei fehlender Zustandsverschlechterung nicht noch einmal zusätzlich kontrolliert werden muss, wenn es medizinisch nicht erforderlich ist.

Für die Entlassung der Patienten in einem klinisch stabilen Zustand ist die Erfüllung von sechs der sieben Stabilitäts-Kriterien notwendig (vgl. Halm et al. 2002).

Die BQS-Fachgruppe weist weiterhin darauf hin, dass eine Sauerstoffsättigung von unter 90% ohne vorbestehende Lungenerkrankung nicht unkritisch hingenommen werden sollte.

Präzisierung der Ausfüllhinweise zur Messung der klinischen Stabilitätskriterien

Anfrage

Eine Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung hat im Strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern die Rückmeldung erhalten, dass die Messung der Stabilitätskriterien auf den Entlasstag bzw. ggf. auf den Vortag interpretiert werden und aus diesem Grund die im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes gemessene Sauerstoffsättigung nicht dokumentiert wurde. Die Landesgeschäftsstelle bat im Auftrag Ihrer Arbeitsgruppe darum, in den Ausfüllhinweisen herauszustellen, dass die Kontrolle der Sauerstoffsättigung zur Entlassplanung hin erfolgen soll.

Stellungnahme der BQS-Fachgruppe Pneumonie:

Die Fachgruppenmitglieder sprechen sich gegen die Einführung des Begriffes ”zur Entlassplanung“ aus, da dieser Zeitpunkt von den Assistenzärzten vor Ort unterschiedlich interpretiert werden kann. Es geht um die Erreichung von klinischen stabilen Kriterien vor der Entlassung. Aus den Ausfüllhinweisen geht nach Meinung der Fachgruppenmitglieder eindeutig hervor, dass diese Untersuchungen an verschiedenen Tagen durchgeführt werden können. D.h., dass ein erreichter stabiler Wert während des Aufenthaltes bei fehlender Zustandsverschlechterung nicht noch einmal zusätzlich kontrolliert werden muss, wenn sich der Zustand des Patienten nicht verschlechtert hat und die Untersuchung somit medizinisch nicht erforderlich ist.

Den Krankenhäusern, die hier auffällig wurden, sollte im Strukturierten Dialog diese Information vermittelt werden.

Kriterien für den Einschluss der Patienten in der Grundgesamtheit bei diesem Indikator:

Hypothese: Entlassung von Patienten mit kurzer stationärer Verweildauer instabil ins Pflegeheim

Anfragen aus mehreren Landesgeschäftsstellen

Zwei Landesgeschäftsstellen haben sich dafür ausgesprochen, dass die klinischen Stabilitätskriterien bei allen Patienten bestimmt werden sollten und nicht nur bei den regulär entlassenen Patienten (mit den Entlassgründen 1, 2, 3, 13 und 14). Durch diese Einschränkung mittels Plausibilitätsregel seien zu viele Ausschlusskriterien vorhanden und es könnte z. B. nicht beurteilt werden, ob vermehrt Patienten instabil in eine Pflegeeinrichtung entlassen würden.

Stellungnahme der BQS-Fachgruppe Pneumonie:

Die BQS-Fachgruppe Pneumonie hatte sich bei der Festlegung des Datensatzes bewusst gegen die Abfrage der Stabilitätskriterien bei Patienten, die in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden, entschieden. Zum einen sollte der Datensatz möglichst schlank gehalten werden, um die Dokumentationslast in den Krankenhäusern zu vermindern. Zum anderen sind diese Patienten oft eingeschränkt im Bereich der Mobilität und der Nahrungsaufnahme. Nach Auffassung der BQS-Fachgruppe kann die Entlassung von Patienten in ein Pflegeheim auf einem niedrigeren klinischen Stabilitätsniveau erfolgen als bei der Entlassung in die häusliche Umgebung.

Die Ergebnisse der Bundesauswertungen 2005 und 2006 mit rund 44% bzw. 52% gemessener Stabilitätskriterien bei den definierten Entlasskriterien zeigen, dass hier noch ein erhebliches Verbesserungspotential in den Krankenhäusern besteht. Aus diesem Grund hat sich die BQS-Fachgruppe nicht für eine Verschärfung der Kriterien durch eine Ausweitung der Grundgesamtheit auf weitere Entlassgründe ausgesprochen, sondern möchte die weitere Entwicklung hinsichtlich einer Verbesserung vorerst abwarten. Entscheidendes Kriterium ist, dass diese Untersuchungen dort gefordert werden, wo Konsequenzen daraus gezogen werden sollen. Daher wird die Abfrage im Sinne der Stabilität vorerst so belassen - eine Anpassung auch im Sinne der Versorgungsforschung wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten.

Messung der Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung bei jungen, stabilen Patienten

Anfrage

”Es ist unklar, warum bei jungen, stabilen Patienten Atemfrequenzmessung und Sauerstoffsättigung durch Krankenhaus-Personal dokumentiert werden muss.“

Stellungnahme der BQS-Fachgruppe Pneumonie:

Um die klinische Stabilität bewerten zu können, ist die Messung und Dokumentation dieser Werte auch bei jüngeren und stabilen Patienten erforderlich.

Die BQS-Fachgruppe weist daraufhin, dass diese Werte nicht unmittelbar am Entlassungstag zu erheben sind, sondern zeitnah zur Entlassung und auch an verschiedenen Tagen erfolgen kann (vgl. Ausfüllhinweise).

Um die klinische Stabilität aber zu beurteilen, ist, nach Auffassung der Fachgruppe, eine Kontrolle der Sauerstoffsättigung und Atemfrequenz (wie auch der anderen Parameter) vor der Entlassung auf jeden Fall nötig (vgl. Protokoll vom 03.07.2006).