Stellungnahmen zum QI
Beurteilung der Sauerstoffsättigung als Stabilitätskriterium
Anfrage
Der Chefarzt eines Krankenhauses lässt durch die
Arbeitsgruppe Pneumonie einer Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung seine Anfrage weiterleiten. Seine Nachfrage bezieht sich auf die
”alleinige Beurteilung der Sauerstoffsättigung im Blut als unabhängige(n)
Risikofaktor als Stabilitätskriterium“.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Die Messung der Sauerstoffsättigung zur Entlassung ist in
der Studie von Halm et al. (1998) erforscht und als ein wichtiges Kriterium zur
Messung der klinischen Stabilität erfasst worden. Die Sauerstoffsättigung ist
jedoch kein ”alleiniges“ Kriterium, sondern im Zusammenhang mit den anderen
sechs klinischen Stabilitätskriterien zu sehen.
Laut den BQS-Ausfüllhinweisen soll dieser Wert zur
Entlassung hin kontrolliert werden — aber nicht zwingend am Entlassungstag.
Dies bedeutet, dass ein erreichter stabiler Wert während des Aufenthaltes bei
fehlender Zustandsverschlechterung nicht noch einmal zusätzlich kontrolliert
werden muss, wenn es medizinisch nicht erforderlich ist.
Für die Entlassung der Patienten in einem klinisch stabilen
Zustand ist die Erfüllung von sechs der sieben Stabilitäts-Kriterien
notwendig (vgl. Halm et al. 2002).
Die BQS-Fachgruppe weist weiterhin darauf hin, dass eine
Sauerstoffsättigung von unter 90% ohne vorbestehende Lungenerkrankung nicht
unkritisch hingenommen werden sollte.
Präzisierung der
Ausfüllhinweise zur Messung der klinischen Stabilitätskriterien
Anfrage
Eine Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung hat im
Strukturierten Dialog mit den Krankenhäusern die Rückmeldung erhalten, dass die
Messung der Stabilitätskriterien auf den Entlasstag bzw. ggf. auf den Vortag
interpretiert werden und aus diesem Grund die im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes
gemessene Sauerstoffsättigung nicht dokumentiert wurde. Die
Landesgeschäftsstelle bat im Auftrag Ihrer Arbeitsgruppe darum, in den
Ausfüllhinweisen herauszustellen, dass die Kontrolle der Sauerstoffsättigung
zur Entlassplanung hin erfolgen soll.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Die Fachgruppenmitglieder sprechen sich gegen die Einführung
des Begriffes ”zur Entlassplanung“ aus, da dieser Zeitpunkt von den
Assistenzärzten vor Ort unterschiedlich interpretiert werden kann. Es geht um
die Erreichung von klinischen stabilen Kriterien vor der Entlassung. Aus
den Ausfüllhinweisen geht nach Meinung der Fachgruppenmitglieder eindeutig
hervor, dass diese Untersuchungen an verschiedenen Tagen durchgeführt werden
können. D.h., dass ein erreichter stabiler Wert während des Aufenthaltes bei
fehlender Zustandsverschlechterung nicht noch einmal zusätzlich kontrolliert
werden muss, wenn sich der Zustand des Patienten nicht verschlechtert hat und
die Untersuchung somit medizinisch nicht erforderlich ist.
Den Krankenhäusern, die hier auffällig wurden, sollte im
Strukturierten Dialog diese Information vermittelt werden.
Kriterien für den
Einschluss der Patienten in der Grundgesamtheit bei diesem Indikator:
Hypothese: Entlassung
von Patienten mit kurzer stationärer Verweildauer instabil ins Pflegeheim
Anfragen aus mehreren
Landesgeschäftsstellen
Zwei Landesgeschäftsstellen haben sich dafür ausgesprochen,
dass die klinischen Stabilitätskriterien bei allen Patienten bestimmt werden
sollten und nicht nur bei den regulär entlassenen Patienten (mit den
Entlassgründen 1, 2, 3, 13 und 14). Durch diese Einschränkung mittels
Plausibilitätsregel seien zu viele Ausschlusskriterien vorhanden und es könnte
z. B. nicht beurteilt werden, ob vermehrt Patienten instabil in eine
Pflegeeinrichtung entlassen würden.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Die BQS-Fachgruppe Pneumonie hatte sich bei der Festlegung
des Datensatzes bewusst gegen die Abfrage der Stabilitätskriterien bei
Patienten, die in eine Pflegeeinrichtung entlassen werden, entschieden. Zum
einen sollte der Datensatz möglichst schlank gehalten werden, um die
Dokumentationslast in den Krankenhäusern zu vermindern. Zum anderen sind diese
Patienten oft eingeschränkt im Bereich der Mobilität und der Nahrungsaufnahme.
Nach Auffassung der BQS-Fachgruppe kann die Entlassung von Patienten in ein
Pflegeheim auf einem niedrigeren klinischen Stabilitätsniveau erfolgen als bei
der Entlassung in die häusliche Umgebung.
Die
Ergebnisse der Bundesauswertungen 2005 und 2006 mit rund 44% bzw. 52%
gemessener Stabilitätskriterien bei den definierten Entlasskriterien zeigen,
dass hier noch ein erhebliches Verbesserungspotential in den Krankenhäusern
besteht. Aus diesem Grund hat sich die BQS-Fachgruppe nicht für eine
Verschärfung der Kriterien durch eine Ausweitung der Grundgesamtheit auf
weitere Entlassgründe ausgesprochen, sondern möchte die weitere Entwicklung
hinsichtlich einer Verbesserung vorerst abwarten. Entscheidendes Kriterium ist,
dass diese Untersuchungen dort gefordert werden, wo Konsequenzen daraus gezogen
werden sollen. Daher wird die Abfrage im Sinne der Stabilität vorerst so
belassen - eine Anpassung auch im Sinne der Versorgungsforschung wird zu einem
späteren Zeitpunkt erneut beraten.
Messung der
Atemfrequenz und Sauerstoffsättigung bei jungen, stabilen Patienten
Anfrage
”Es ist unklar, warum bei
jungen, stabilen Patienten Atemfrequenzmessung und Sauerstoffsättigung durch
Krankenhaus-Personal dokumentiert werden muss.“
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Um die klinische Stabilität bewerten zu können, ist die
Messung und Dokumentation dieser Werte auch bei jüngeren und stabilen Patienten
erforderlich.
Die BQS-Fachgruppe weist daraufhin, dass diese Werte nicht
unmittelbar am Entlassungstag zu erheben sind, sondern zeitnah zur Entlassung
und auch an verschiedenen Tagen erfolgen kann (vgl. Ausfüllhinweise).
Um die klinische Stabilität aber zu beurteilen, ist, nach
Auffassung der Fachgruppe, eine Kontrolle der Sauerstoffsättigung und
Atemfrequenz (wie auch der anderen Parameter) vor der Entlassung auf jeden Fall
nötig (vgl. Protokoll vom 03.07.2006).