Stellungnahmen zum Leistungsbereich
Atemfrequenzmessung
Es liegen mehrere Anfragen aus Landesgeschäftsstellen und
Krankenhäusern zu diesem Thema vor.
Im BQS-Datensatz muss eine Angabe zur Atemfrequenzmessung gemacht
werden. Bei Fehlen eines Messwertes kann der Datensatz nicht abgeschlossen
werden.
Es wird angeregt, ein Datenfeld ”Atemfrequenz nicht gemessen“
einzuführen, da ansonsten Gefahr bestehe, dass fiktive Messwerte eingetragen
werden.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe zur Atemfrequenzmessung:
Die BQS-Fachgruppe Pneumonie unterstreicht nochmals, dass die
Messung der Atemfrequenz des Patienten bei der Aufnahme ein unverzichtbarer
diagnostischer Standard sei. Die Messung sei bei allen Patienten von hoher
Relevanz — unabhängig davon, ob bei der Aufnahme bereits die Diagnose Pneumonie
bekannt sei oder nicht. Auch in internationalen Leitlinien zur Behandlung der
Pneumonie wird die Notwendigkeit dieser Untersuchung beschrieben. Durch die
Erweiterung dieses Items mit der Antwortoption ”Atemfrequenz nicht gemessen“,
könnte suggeriert werden, das die Messung nicht notwendig sei. Darüber hinaus
könnte für viele Datensätze der Risikoscore CRB-65 nicht berechnet werden.
Die BQS-Fachgruppenmitglieder haben die geäußerten Bedenken
gegenüber möglichen invaliden Daten zur Kenntnis genommen. Sie betonen, dass
die Krankenhäuser unterdessen drei Jahre lang im Leistungsbereich Pneumonie
dokumentieren und sich dadurch zwischenzeitlich mit den Anforderungen des
Datensatzes vertraut machen konnten.
Eine Veränderung des Datensatzes wird von der BQS-Fachgruppe
Pneumonie daher abgelehnt.
Vielmehr sieht die Fachgruppe den Strukturierten Dialog als
wichtiges Instrument, um deutlich zu machen, dass aufgrund der hohen klinischen
Relevanz dieser Untersuchung die Messung der Atemfrequenz generell als
Aufnahmestandarduntersuchung durchgeführt werden sollte und nicht nur bei
Patienten, bei denen der Verdacht einer Pneumonie besteht. Dieser Hinweis ist
insbesondere relevant, wenn vorgebracht wird, dass sich bei manchen Patienten
erst im Nachhinein eine Pneumonie diagnostizieren ließe und somit erst danach
dementsprechend der Datensatz ausgefüllt werden könnte.
Ausschluss von
Palliativpatienten durch einen Minimaldatensatz
Eine Landesgeschäftsstelle stellte die Anfrage, ob Palliativpatienten nicht per
Minimaldatensatz ausgeschlossen werden könnten.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Die Fachgruppe stellt deutlich heraus, dass ”palliative Patienten“
nicht mit ”terminalen Patienten“ gleichgesetzt werden können. Die palliative
Komplexbehandlung beinhaltet eine sehr aufwändige und vielschichtige Therapie,
die in der Pneumologie zur Vermeidung von Atemnot und Ersticken angewandt wird.
Die Begriffe ”terminale bzw. präfinale Patienten“, ”moribunde“ oder sterbende
Patienten werden nicht eindeutig definiert, was eine Abgrenzung dieser Fälle
erschwert. Allgemein werden unter diesen Patienten diejenigen verstanden, die
wegen ihrer Schwere der Erkrankung, ihres Alters bzw. der Begleiterkrankungen
kurzfristig versterben werden und nur eine Minimaltherapie zur Linderung der
Beschwerden bekommen.
Die Abgabe eines MDS würde generell allen Dokumentierenden die
Möglichkeit eröffnen, (bei fehlender Dokumentation) die Patienten als
Palliativ-Fälle einzustufen, ohne dass diese überprüft werden könnten. Daher
wird diese Möglichkeit kritisch gesehen.
Die Möglichkeit, diese Fälle über die Abteilungsschlüssel ("3752
= Palliativmedizin" - statt sonst Innere Medizin, Chirurgie etc.)
auszuschließen, erscheint ebenfalls problematisch, da es in den Krankenhäusern
"Unterschlüssel" (3752-A1 o.ä.) geben kann, die somit nicht mit
erfasst würden. Zudem würden hierdurch auch nur die Patienten erfasst, die auf
sog. Palliativ-Stationen liegen.
Die BQS-Fachgruppenmitglieder vertreten die Auffassung, dass auch
bei diesen Patienten die Minimaldiagnostik der Sauerstoffsättigung und der
Vitalparameter zu überprüfen sei, um die Schwere der Erkrankung festzustellen.
Bei den BQS-Qualitätsindikatoren sind diese Patienten über den Referenzbereich
abgebildet.
Für das Erfassungsjahr 2008 ist
im Datensatz ein neues Datenfeld mit folgendem Wortlaut aufgenommen worden: ”Wurde in der Patientenakte dokumentiert, dass im
Einklang mit dem Willen des Patienten und ärztlicher Einschätzung wegen
infauster Prognose der Grunderkrankung auf die antimikrobielle Therapie
verzichtet oder diese im Verlauf des Aufenthaltes eingestellt wurde?“ (ja/nein)
Die
Fälle, bei denen dieses Item mit ”ja“ beantwortet wurde, werden in der
Bundesauswertung 2008 für den Qualitätsindikator ”Krankenhaus-Letalität“
gesondert dargestellt werden.
Aspirationspneumonien und
Karzinomfällen als Ausschlussdiagnosen
Eine Landesgeschäftsstelle schlägt im Namen eines
Fachausschusses vor, Patienten Aspirationspneumonien und Karzinomfälle aus der
Qualitätssicherung Pneumonie auszuschließen, um eine bessere Vergleichbarkeit
zu gewährleisten.
Stellungnahme der BQS-Fachgruppe
Pneumonie:
Die BQS-Fachgruppe Pneumonie hat die Aspirationspneumonien bewusst nicht
mit in die Ausschlussdiagnosen aufgenommen, da es sich hier häufig um ambulant
erworbene Pneumonien handelt. Beatmungsassoziierte Pneumonien können in den
meisten Fällen nicht über die DRG-Hauptdiagnose abgerechnet werden.
Der Ausschluss aller malignen Erkrankungen
wurde nicht vorgenommen, da es bei diesen Fällen mit der Hauptdiagnose
Pneumonie und der Nebendiagnose einer Tumorerkrankung häufig nicht um die akute
Behandlung des Tumorleidens geht.
Auch wenn sich die Therapie dieser Patienten von der Therapie
bei ambulant erworbener Pneumonie unterscheiden sollte, so ist die Überprüfung
der diagnostischen Kriterien, der Verlaufsparameter und der
Stabilitätskriterien zur Entlassung hin, auch für diese Patienten von
entscheidender Bedeutung.
In die Ausschlussdiagnosen wurden daher
Malignome aus der Gruppe der "bösartigen Neubildungen des lympahtischen,
blutbildenden und verwandten Gewebes" (ICD-10 Gruppe C81 - C96) aufgenommen,
da hier die Immunsuppression im Fokus steht.
Risikoadjustierung mittels
Charlston-Index:
Eine Arbeitsgruppe Pneumonie hat
vorgeschlagen, die Risikoadjustierung mittels Charlston-Index durchzuführen.
Stellungnahme der
BQS-Fachgruppe Pneumonie:
Die Risikoadjustierung mittels
CRB-65 ist von der BQS-Fachgruppe gewählt worden, da dieser Risikoscore durch
internationale Studien validiert wurde und mit wenig Aufwand zu erheben ist.
Das Alter der Patienten wird bei diesem Risikoscore berücksichtigt. Ansonsten
sind symptomatische Faktoren berücksichtigt (Desorientierung, Atemfrequenz,
Blutdruck), die auf den Schweregrad der Erkrankung hinweisen.
Komorbididäten sind in anderen Risikoscores (z.B. PSI-Score)
unmittelbar berücksichtigt. Vergleiche der Risikoscores haben keinen Vorteil
z.B. des PSI-Scores im Vergleich zum CURB oder CRB-65 erbracht. Die Abfrage von
Komorbiditäten hätte aber zu einem erheblich umfangreicheren Datensatz geführt,
worauf aus Rücksicht auf die Dokumentationslast in den Krankenhäusern
verzichtet wurde.
Derzeit wird für die Risikoadjustierung ein logistisches
Regressionsmodell entwickelt, das ggf. die Verwendung des CRB-65-Scores
verzichtbar macht.
Stand 31.03.2008