Die Vollständigkeit der Daten kann überprüft werden
Mit diesem Gütekriterium wird bewertet, ob die Vollständigkeit
der Daten überprüft werden kann. Unvollständige Auskünfte zu einzelnen
Behandlungsfällen führen dazu, dass diese im Qualitätsindikator nicht
berücksichtigt werden können. Damit ist dann eine Verzerrung der
Ergebnisse durch selektive Dokumentation bestimmter Fälle nicht
auszuschließen.
Dieses Gütekriterium bewertet explizit nicht
die tatsächliche Vollständigkeit der Daten, sondern nur deren
Überprüfbarkeit. Die tatsächlich vollständige Datenbasis ist Teil der
Datenvalidierung und keine Eigenschaft des Qualitätsindikators selbst.
Es
wird unterschieden zwischen Vollständigkeit und Vollzähligkeit der
Datensätze. Vollständigkeit besagt, dass alle für eine
Beobachtungseinheit erforderlichen Datenfelder erfasst werden.
Vollzähligkeit besagt, dass für alle Beobachtungseinheiten der
Grundgesamtheit oder einer repräsentativen Stichprobe ein Datensatz
erfasst wird.
Definition
Es steht ein Verfahren zur Verfügung, mit dem überprüft werden kann, ob alle erforderlichen Daten des Erhebungsdatensatzes vollständig geliefert worden sind.
Kernaussage
Folgende Aussage wird bewertet: "Die Vollständigkeit der Daten kann überprüft werden.“
Informationsgrundlage für die Bewertung
Die Bewertung der Kernaussage setzt eine detaillierte Beschreibung der Spezifikation aller Daten, die dem Qualitätsindikator zu Grunde liegen, voraus. Handelt es sich in der Dokumentationsmaske und im Datenübermittlungsformat um Pflichtfelder, kann von vorn herein eine vollständige Datenbasis angenommen werden. Auch weitere Plausibilitätsregeln in der Spezifikation des Datensatzes für den Qualitätsindikator können auf eine Vollständigkeit der Daten hinwirken und müssen dargelegt werden. Wird die Vollständigkeit nicht über die Spezifikation erzwungen, muss der Abgleich mit einem Soll-Wert für die Eingabehäufigkeit (Referenz) möglich sein.
Bewertungsprozess
Nachdem alle Bewerter die Informationsgrundlagen zur Kenntnis genommen und verstanden haben, bewerten sie die Kernaussage.
Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier.
Bewertungsstufen
Trifft zu
Trifft nicht zu
Enthaltung