Nutzen
Das Gütekriterium Nutzen bewertet zwei zu unterscheidende Teilaspekte:
erstens die tatsächliche Verwendung (Nutzung) der Indikatorergebnisse
zu Entscheidungsfindungen, zweitens den Nutzen im engeren Sinne von
Verbesserungen der Versorgungsqualität durch Nutzung. Der erste
Teilaspekt überschneidet sich teilweise mit dem Gütekriterium
„Bedeutung des mit dem Qualitätsindikator erfassten Qualitätsmerkmals
für die Patienten und das Versorgungssystem“ in dem Subkriterium „Hohes
öffentliches Interesse, insbesondere der Patienten“.
Definition
Der Einsatz dieses Qualitätsindikators kann die Versorgungsqualität positiv beeinflussen:
- Die Information aus dem Indikator wird von Patienten/Versicherten, Konsumenten, Ärzten, Krankenkassen oder anderen Interessengruppen zu Entscheidungsfindungen verwendet.
- Durch Nutzung des Indikators (z. B. Strukturierter Dialog, Benchmarking, Qualitätsmanagement-Aktivitäten) sind Qualitätsverbesserungen belegt oder erwartet.
Kernaussage
Folgende Aussage wird bewertet: "Der Einsatz dieses Qualitätsindikators kann die Versorgungsqualität positiv beeinflussen.“
Informationsgrundlage für die Bewertung
Zur Bewertung der Kernaussage sollen möglichst viele relevante Informationen zusammengestellt werden. Informationsquellen können beispielsweise Daten aus der Qualitätssicherung (z. B. externe Qualitätssicherung der BQS), insbesondere aus dem Strukturierten Dialog und aus Anfragen von Krankenhäusern, sowie nationale und internationale Publikationen sein. Weiterhin können die Bewerter ggf. Informationen aus ihrem Erfahrungsbereich (z. B. Qualitätszirkel, Selbsthilfeorganisationen, wissenschaftliche Fachgesellschaften, indikatorgesteuerte Vertragsgestaltung mit Krankenkassen) beisteuern.
Bewertungsprozess
Nachdem alle Bewerter die Informationsgrundlagen zur Kenntnis genommen und verstanden haben, bewerten sie die Kernaussage.
Eine detaillierte Prozessbeschreibung finden Sie hier.
Bewertungsstufen
1 = trifft nicht zu
2 = trifft eher nicht zu
3 = trifft eher zu
4 = trifft zu
Enthaltung