Ausblick
Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat die
Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich im Jahr 2004
mit der Begründung ausgesetzt, dass in Deutschland seit Jahren eine auf
gutem Niveau stabile Versorgungssituation zu beobachten ist. Der
Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums
Qualitätssicherung hat diese Entscheidung für 2005 fortgeschrieben.
In Rheinland-Pfalz besteht für diesen Leistungsbereich jedoch
weiterhin eine Dokumentationsverpflichtung. Darüber hinaus wird
bundesweit in einer Reihe von Krankenhäusern auf freiwilliger Basis das
Qualitätssicherungsinstrument weiterhin eingesetzt, um Informationen
für das interne Qualitätsmanagement zu gewinnen.