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Ausblick

Das Bundeskuratorium Qualitätssicherung hat die Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich im Jahr 2004 mit der Begründung ausgesetzt, dass in Deutschland seit Jahren eine auf gutem Niveau stabile Versorgungssituation zu beobachten ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung hat diese Entscheidung für 2005 fortgeschrieben.
In Rheinland-Pfalz besteht für diesen Leistungsbereich jedoch weiterhin eine Dokumentationsverpflichtung. Darüber hinaus wird bundesweit in einer Reihe von Krankenhäusern auf freiwilliger Basis das Qualitätssicherungsinstrument weiterhin eingesetzt, um Informationen für das interne Qualitätsmanagement zu gewinnen.