Qualitätsziel
Selten fragliche Indikation
Qualitätsindikator
Gemäß der Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) „Leitlinie zur Behandlung von
Gallensteinen“ existieren definierte Indikationen für die operative
Entfernung der Gallenblase (Neubrand et al. 2000):
-
die symptomatische Cholelithiasis,
-
die asymptomatische Cholelithiasis mit erhöhtem Risiko für eine bösartige
Erkrankung,
-
die Cholezystitis.
Das Gallensteinleiden mit Beschwerden (symptomatische Cholelithiasis) ist eine Indikation zur Operation.
Das Risiko, nach der erstmaligen Schmerzepisode weitere Komplikationen
zu erleiden, wird auf 1,5% im Jahr geschätzt. Mögliche Komplikationen
sind z.B. die Entwicklung von Gallengangsteinen, von akuten und
chronischen Entzündungen oder die Perforation der Gallenblase.
Für die Empfehlung zur operativen Entfernung der Gallenblase bei der
symptomatischen Cholelithiasis wird in der Leitlinie der DGVS zur
Behandlung von Gallensteinen der Evidenzgrad III angegeben (Neubrand et
al. 2000). Bei der Bewertung dieses Evidenzgrads ist allerdings zu
berücksichtigen, dass die Indikationsstellung zur Cholezystektomie
bereits zu einer Zeit eingeführt wurde, als evidenzbasierte Studien zur
medizinischen Entscheidungsfindung noch nicht etabliert waren. Der
augenscheinliche Nutzen dieses Verfahrens hat in der Folge dazu
geführt, dass keine prospektiv-randomisierten Studien zu dieser
Problematik erfolgt sind.
Der Nachweis von Gallensteinen ohne Beschwerdesymptomatik
(asymptomatische Cholelithiasis) stellt keine Indikation zur Operation
dar. 60 bis 80% der Patienten, bei denen Gallensteine als Nebenbefund
nachgewiesen wurden, bleiben ohne Krankheitserscheinungen. Die
Wahrscheinlichkeit, Beschwerden zu entwickeln, beträgt in den ersten
zehn Jahren nach der Diagnose 2 bis 4% pro Jahr. Damit ist die
Wahrscheinlichkeit, ernste Komplikationen im weiteren Verlauf zu
erleiden, geringer als das Risiko einer Gallenblasenentfernung.
Auch das vermutlich leicht erhöhte Gallenblasenkarzinomrisiko bei
Vorliegen von Gallensteinen rechtfertigt nicht den Eingriff.
Gallenblasenkarzinome treten bei etwa 1% der älteren Personen mit
Gallensteinen auf. Ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang konnte
jedoch bisher nicht gezeigt werden.
Der Nachweis einer Porzellangallenblase oder eines Gallenblasen-Polypen
in Kombination mit Gallensteinen bedeutet ein erhöhtes Risiko einer
bösartigen Entartung. Auch nach Anlage eines Ileumbypass oder nach
ausgedehnter Dünndarmresektion besteht ein erhöhtes Risiko für die
Entwicklung eines Gallenblasenkarzinoms. In diesen Fällen ist trotz
Beschwerdefreiheit des Patienten eine Operationsindikation gegeben.
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Fallpauschalen-Fälle
(12.01, 12.02, 12.03, 12.04)
Zähler: Patienten mit uncharakteristischen Schmerzen im rechten
Oberbauch, ohne Cholestase, ohne sicheren Gallensteinnachweis und ohne
akute Entzündungszeichen
Referenzbereich
Referenzbereich: ≤5,8% (95%-Perzentile)
Erläuterung zum Referenzbereich: Bei diesem Indikator liegt eine hohe
Variabilität der Ergebnisse vor. Es gibt Fälle, in denen eine
Cholezystektomie auch bei fehlenden Symptomen gerechtfertigt ist. Die
Anzahl dieser Fälle ist jedoch anhand der Literatur nicht exakt
quantifizierbar.
Bewertung
Der Anteil von 1,89% Patienten mit fraglicher Operationsindikation bei
Fallpauschalenfällen spricht für eine leitliniengerechte
Indikationsstellung zur Cholezystektomie und ist Ausdruck guter
Versorgungsqualität. In seltenen Fällen, wie z.B. bei Patienten mit
Porzellangallenblase oder nach Anlage eines Ileumbypasses ist eine
Indikation zur Operation auch bei fehlender Symptomatik gegeben.
Die Spannweite der Krankenhausergebnisse reicht von 0,0 bis 42,5%. Dies
bedeutet, dass in einem Krankenhaus bei 42,5% der operierten Patienten
die geforderten Indikationskriterien nicht erfüllt waren.
Die Fachgruppe empfiehlt, mit den 55 auffälligen Krankenhäusern von
insgesamt 1.102 Krankenhäusern, die den festgelegten Referenzwert von
5,8% (≥95%-Perzentile der Krankenhausergebnisse) überschreiten, einen
Strukturierten Dialog zu führen. Hierbei sollen auch Krankenhäuser mit
weniger als 20 dokumentierten Eingriffen einbezogen werden. Im Rahmen
des Strukturierten Dialogs können dann Dokumentationsprobleme von
tatsächlichen Versorgungsproblemen differenziert werden.