Ausblick
Bei gefährdeten oder erkrankten Neugeborenen ist die Zusammenarbeit
der geburtshilflichen Abteilung mit einer neonatologischen Abteilung,
die die Weiterbehandlung der Kinder nach der Geburt übernimmt,
erforderlich.
Qualitätssicherungsverfahren werden in der Geburtshilfe und in der
Neonatologie zurzeit noch getrennt durchgeführt. Die Gesundheit der
Kinder ist von der Versorgungsqualität beider Fachgebiete abhängig. Um
dieser interdisziplinären Zusammenarbeit Rechnung zu tragen, wird an
der Etablierung von fachübergreifenden Qualitätszielen und an einer
gemeinsamen Auswertung der Daten gearbeitet. Diese Zusammenführung der
Qualitätssicherung Geburtshilfe mit der Neonatalerhebung soll in
Zukunft eine vollständige Erfassung der verlegten Kinder ermöglichen.
Kern der Zusammenführung ist eine Identifikation, die die Verknüpfung
der in der Kinderklinik erhobenen Daten mit den in der Geburtsklinik
erhobenen Daten eindeutig ermöglicht. Die Entwicklung ist noch nicht
abgeschlossen, daher wird das neue Verfahren nicht vor dem Jahr 2006
eingesetzt werden können.