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Ausblick

Bei gefährdeten oder erkrankten Neugeborenen ist die Zusammenarbeit der geburtshilflichen Abteilung mit einer neonatologischen Abteilung, die die Weiterbehandlung der Kinder nach der Geburt übernimmt, erforderlich.

Qualitätssicherungsverfahren werden in der Geburtshilfe und in der Neonatologie zurzeit noch getrennt durchgeführt. Die Gesundheit der Kinder ist von der Versorgungsqualität beider Fachgebiete abhängig. Um dieser interdisziplinären Zusammenarbeit Rechnung zu tragen, wird an der Etablierung von fachübergreifenden Qualitätszielen und an einer gemeinsamen Auswertung der Daten gearbeitet. Diese Zusammenführung der Qualitätssicherung Geburtshilfe mit der Neonatalerhebung soll in Zukunft eine vollständige Erfassung der verlegten Kinder ermöglichen. Kern der Zusammenführung ist eine Identifikation, die die Verknüpfung der in der Kinderklinik erhobenen Daten mit den in der Geburtsklinik erhobenen Daten eindeutig ermöglicht. Die Entwicklung ist noch nicht abgeschlossen, daher wird das neue Verfahren nicht vor dem Jahr 2006 eingesetzt werden können.