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Einleitung

In der Geburtshilfe wurde Pionierarbeit für die externe Qualitätssicherung geleistet. Aufbauend auf der Münchner Perinatalstudie (1975 bis 1977) haben alle Bundesländer schrittweise die Perinatalerhebung eingeführt. Im Jahr 2001 wurde die BQS beauftragt, eine bundeseinheitliche Datenerhebung und Auswertung zu realisieren. Dies wurde mit der Etablierung des Leistungsbereichs Geburtshilfe umgesetzt, in dem die Krankenhausgeburten erfasst werden.

Ziel des Verfahrens ist der Vergleich des geburtshilflichen Managements und der Ergebnisqualität von geburtshilflichen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Risikofaktoren. Für die Auswertung wurden neun Qualitätsindikatoren definiert. Das Erhebungsinstrument besteht aus 194 Datenfeldern.

Im Jahr 2001 wurde erstmalig eine Bundesauswertung durchgeführt. In der Auswertung wurden verschiedene methodische Besonderheiten festgestellt, die durch einen sehr komplexen Datensatz, durch ein aufwändiges Netz von Plausibilitätsprüfungen und durch Softwareprobleme verursacht waren. Dadurch bedingt zeigten sich in dieser Auswertung implausible Werte für die Anzahl der Totgeborenen. Die Aussagekraft für diese Fragestellung konnte in der Bundesauswertung 2003 verbessert werden.

Auf die besonderen Umstände der Zahlen für perinatale Mortalität, die sich aus der Zahl der Totgeborenen und den in den ersten sieben Tagen Gestorbenen zusammensetzt, wird in den folgenden Abschnitten besonders eingegangen.

Die Totgeborenen werden sowohl in der Krankenhausstatistik des Statistischen Bundesamtes (2002: 2.700) als auch in der Qualitätssicherung Geburtshilfe ab einem Gewicht von 500g erfasst. Bei optimaler Erfassung sollten die Zahlen in beiden Statistiken annähernd gleich sein. Eine geringere Anzahl in der Qualitätssicherung kann als Problem in der Erfassung oder in der Weitergabe der Daten interpretiert werden.

Als Maßnahme der BQS zur Verbesserung der Datenqualität enthielt die Version 6.0 das neue Datenfeld „Totgeburt ja/nein“. Darüber hinaus waren die Plausibilitätsregeln und die Ausfüllhinweise überarbeitet worden. Diese Maßnahmen haben eine spürbare Annäherung der Auswertungsergebnisse an die Erwartungswerte bewirkt, dies gilt insbesondere für die Totgeborenenrate.

Für die „In den ersten sieben Tagen Gestorbenen“ werden höhere Zahlen vom Statistischen Bundesamt (1.507) berichtet, als sie von der Qualitätssicherung erfasst werden können, weil der Datensatz der Qualitätssicherung Geburtshilfe mit der Entlassung der Mutter abgeschlossen wird. Daher können in folgenden Fällen Informationsverluste auftreten:

  • Liegt das Datum der Entlassung der Mutter nach Hause vor Ablauf der ersten sieben Tage, könnnen häufig Informationen über das Kind nicht von der Geburtsklinik berücksichtigt werden.
  • Werden Kinder in eine Kinderklinik weiterverlegt, können Rückmeldungen über das Behandlungsergebnis von der Kinderklinik an die Geburtsklinik nicht immer berücksichtigt werden.

Für die perinatale Sterblichkeit als der Summe aus der Anzahl der Totgeborenen und der Anzahl der „In den ersten sieben Tagen Gestorbenen“ werden vom Statistischen Bundesamt (4.207; 5,8 pro Tausend Lebend- und Totgeborene) folglich auch höhere Zahlen berichtet als in der Qualitätssicherung.

Die mütterlichen Sterbefälle wurden als neuer Qualitätsindikator aufgenommen. Für diesen Sentinel Event Indikator soll jeder dokumentierte mütterliche Todesfall vom Krankenhaus in einer Einzelfallanalyse für den Strukturierten Dialog nachvollzogen werden.

Krankenhäuser, die weniger als 20 Geburten dokumentiert haben, sollen aufgefordert werden zu erklären, ob sie tatsächlich weniger als 20 Geburten durchgeführt oder ob sie nur weniger als 20 Geburten dokumentiert haben. Dieser Schritt dient der Überprüfung der Dokumentationsqualität.