Einleitung
In der Geburtshilfe wurde Pionierarbeit für die externe
Qualitätssicherung geleistet. Aufbauend auf der Münchner
Perinatalstudie (1975 bis 1977) haben alle Bundesländer schrittweise
die Perinatalerhebung eingeführt. Im Jahr 2001 wurde die BQS
beauftragt, eine bundeseinheitliche Datenerhebung und Auswertung zu
realisieren. Dies wurde mit der Etablierung des Leistungsbereichs
Geburtshilfe umgesetzt, in dem die Krankenhausgeburten erfasst werden.
Ziel des Verfahrens ist der Vergleich des geburtshilflichen Managements
und der Ergebnisqualität von geburtshilflichen Einrichtungen unter
Berücksichtigung von Risikofaktoren. Für die Auswertung wurden neun
Qualitätsindikatoren definiert. Das Erhebungsinstrument besteht aus 194
Datenfeldern.
Im Jahr 2001 wurde erstmalig eine Bundesauswertung durchgeführt. In der
Auswertung wurden verschiedene methodische Besonderheiten festgestellt,
die durch einen sehr komplexen Datensatz, durch ein aufwändiges Netz
von Plausibilitätsprüfungen und durch Softwareprobleme verursacht waren. Dadurch bedingt
zeigten sich in dieser Auswertung implausible Werte für die Anzahl der
Totgeborenen. Die Aussagekraft für diese Fragestellung konnte in der
Bundesauswertung 2003 verbessert werden.
Auf die besonderen Umstände der Zahlen für perinatale Mortalität, die
sich aus der Zahl der Totgeborenen und den in den ersten sieben Tagen
Gestorbenen zusammensetzt, wird in den folgenden Abschnitten besonders
eingegangen.
Die Totgeborenen werden sowohl in der Krankenhausstatistik des
Statistischen Bundesamtes (2002: 2.700) als auch in der
Qualitätssicherung Geburtshilfe ab einem Gewicht von 500g erfasst. Bei
optimaler Erfassung sollten die Zahlen in beiden Statistiken annähernd
gleich sein. Eine geringere Anzahl in der Qualitätssicherung kann als
Problem in der Erfassung oder in der Weitergabe der Daten interpretiert
werden.
Als Maßnahme der BQS zur Verbesserung der Datenqualität enthielt die
Version 6.0 das neue Datenfeld „Totgeburt ja/nein“. Darüber hinaus
waren die Plausibilitätsregeln und die Ausfüllhinweise überarbeitet
worden. Diese Maßnahmen haben eine spürbare Annäherung der
Auswertungsergebnisse an die Erwartungswerte bewirkt, dies gilt
insbesondere für die Totgeborenenrate.
Für die „In den ersten sieben Tagen Gestorbenen“ werden höhere Zahlen
vom Statistischen Bundesamt (1.507) berichtet, als sie von der
Qualitätssicherung erfasst werden können, weil der Datensatz der
Qualitätssicherung Geburtshilfe mit der Entlassung der Mutter
abgeschlossen wird. Daher können in folgenden Fällen
Informationsverluste auftreten:
- Liegt das Datum der Entlassung der Mutter nach Hause vor Ablauf
der ersten sieben Tage, könnnen häufig Informationen über das Kind
nicht von der Geburtsklinik berücksichtigt werden.
-
Werden Kinder in eine Kinderklinik weiterverlegt, können Rückmeldungen über das
Behandlungsergebnis von der
Kinderklinik an die Geburtsklinik nicht immer berücksichtigt werden.
Für die perinatale Sterblichkeit als der Summe aus der Anzahl der
Totgeborenen und der Anzahl der „In den ersten sieben Tagen
Gestorbenen“ werden vom Statistischen Bundesamt (4.207; 5,8 pro Tausend
Lebend- und Totgeborene) folglich auch höhere Zahlen berichtet als in
der Qualitätssicherung.
Die mütterlichen Sterbefälle wurden als neuer Qualitätsindikator
aufgenommen. Für diesen Sentinel Event Indikator soll jeder
dokumentierte mütterliche Todesfall vom Krankenhaus in einer
Einzelfallanalyse für den Strukturierten Dialog nachvollzogen werden.
Krankenhäuser, die weniger als 20 Geburten dokumentiert haben, sollen
aufgefordert werden zu erklären, ob sie tatsächlich weniger als 20
Geburten durchgeführt oder ob sie nur weniger als 20 Geburten
dokumentiert haben. Dieser Schritt dient der Überprüfung der
Dokumentationsqualität.