Ausblick
Seit dem Verfahrensjahr 2004 erfasst die externe Qualitätssicherung
in Bezug auf die Adnexe nicht nur die operative Entfernung, sondern
auch organerhaltende Eingriffe. Dadurch werden validere Aussagen zur
Indikationsstellung möglich, als dies bisher der Fall war. Zur
Erläuterung seien folgende Beispiele genannt: Im Qualitätsindikator
„Indikation bei Ovareingriffen“ werden organerhaltende Entfernungen von
Funktionszysten bislang nicht erfasst. Diese Lücke konnte zu
erheblichen Verzerrungen der Ergebnisse führen und ist seit 2004
geschlossen. Ein anderer Indikator „Organerhaltung bei Ovareingriffen“
wird aus demselben Grund für das Jahr 2004 zum ersten Mal ausgewertet
werden können.
Erstmalig dokumentationspflichtig ist seit 2004 auch die Konisation
der Cervix uteri. Die Tatsache, dass die Konisation in den Katalog
ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe
des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V aufgenommen wurde, erfordert
eine sektorübergreifende Qualitätsbewertung und damit eine verbesserte
Auswertung und Bewertung der Versorgungsqualität bei gynäkologischen
Operationen.