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Ausblick

Seit dem Verfahrensjahr 2004 erfasst die externe Qualitätssicherung in Bezug auf die Adnexe nicht nur die operative Entfernung, sondern auch organerhaltende Eingriffe. Dadurch werden validere Aussagen zur Indikationsstellung möglich, als dies bisher der Fall war. Zur Erläuterung seien folgende Beispiele genannt: Im Qualitätsindikator „Indikation bei Ovareingriffen“ werden organerhaltende Entfernungen von Funktionszysten bislang nicht erfasst. Diese Lücke konnte zu erheblichen Verzerrungen der Ergebnisse führen und ist seit 2004 geschlossen. Ein anderer Indikator „Organerhaltung bei Ovareingriffen“ wird aus demselben Grund für das Jahr 2004 zum ersten Mal ausgewertet werden können.

Erstmalig dokumentationspflichtig ist seit 2004 auch die Konisation der Cervix uteri. Die Tatsache, dass die Konisation in den Katalog ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V aufgenommen wurde, erfordert eine sektorübergreifende Qualitätsbewertung und damit eine verbesserte Auswertung und Bewertung der Versorgungsqualität bei gynäkologischen Operationen.