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Einleitung

Im Jahr 2003 wurden in der externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V Entfernungen der Gebärmutter (Hysterektomien), der Eierstöcke oder der Eileiter verpflichtend erfasst, sofern sie über Fallpauschalen oder Sonderentgelte abgerechnet wurden. In der internationalen Literatur werden große regionale Unterschiede in der Indikationsstellung zur Hysterektomie beschrieben, so dass offensichtlich auch andere als medizinische Gründe die Indikationshäufigkeit beeinflussen (Roos 1984). Auch bei den Eingriffen an den Eileitern oder Eierstöcken ist die Indikationsstellung für die Qualität der Versorgung von zentraler Bedeutung. Deshalb bilden zwei Qualitätsindikatoren aus dem Leistungsbereich Gynäkologische Operationen explizit diesen Prozess der Entscheidung zum operativen Eingriff ab.

Das gesamte durch die BQS eingesetzte Indikatorenset wurde im Jahr 2002 auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens (Geraedts & Reiter 2001) validiert und überarbeitet. Der Datensatz wurde für das Verfahrensjahr 2003 an die methodisch hochwertigen Indikatoren angepasst. Als problematisch in Bezug auf eine umfassende Bewertung der Versorgungssituation wird von der Fachgruppe Gynäkologie eingeschätzt, dass ambulante Eingriffe derzeit in der externen Qualitätssicherung nicht abgebildet werden. Der Anteil der stationär durchgeführten Eingriffe schwankt je nach Krankenhaus und Operationsart. Ambulant operierte Patientinnen haben aufgrund ihrer Gesundheitssituation zumeist ein geringes Risiko für Komplikationen, so dass Verzerrungen in den vergleichenden Ergebnissen nicht immer auszuschließen sind.

Die Fachgruppe hat unter den zwölf für diesen Leistungsbereich definierten Qualitätsindikatoren drei zur vertieften Analyse ausgewählt.