Einleitung
Im Jahr 2003 wurden in der externen Qualitätssicherung nach §137 SGB V
Entfernungen der Gebärmutter (Hysterektomien), der Eierstöcke oder der
Eileiter verpflichtend erfasst, sofern sie über Fallpauschalen oder
Sonderentgelte abgerechnet wurden. In der internationalen Literatur
werden große regionale Unterschiede in der Indikationsstellung zur
Hysterektomie beschrieben, so dass offensichtlich auch andere als
medizinische Gründe die Indikationshäufigkeit beeinflussen (Roos 1984).
Auch bei den Eingriffen an den Eileitern oder Eierstöcken ist die
Indikationsstellung für die Qualität der Versorgung von zentraler
Bedeutung. Deshalb bilden zwei Qualitätsindikatoren aus dem
Leistungsbereich Gynäkologische Operationen explizit diesen Prozess der
Entscheidung zum operativen Eingriff ab.
Das gesamte durch die BQS eingesetzte Indikatorenset wurde im Jahr
2002 auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens (Geraedts
& Reiter 2001) validiert und überarbeitet. Der Datensatz wurde für
das Verfahrensjahr 2003 an die methodisch hochwertigen Indikatoren
angepasst. Als problematisch in Bezug auf eine umfassende Bewertung der
Versorgungssituation wird von der Fachgruppe Gynäkologie eingeschätzt,
dass ambulante Eingriffe derzeit in der externen Qualitätssicherung
nicht abgebildet werden. Der Anteil der stationär durchgeführten
Eingriffe schwankt je nach Krankenhaus und Operationsart. Ambulant
operierte Patientinnen haben aufgrund ihrer Gesundheitssituation
zumeist ein geringes Risiko für Komplikationen, so dass Verzerrungen in
den vergleichenden Ergebnissen nicht immer auszuschließen sind.
Die Fachgruppe hat unter den zwölf für diesen Leistungsbereich
definierten Qualitätsindikatoren drei zur vertieften Analyse ausgewählt.