Qualitätsziel
Möglichst wenige Patientinnen mit isolierten Ovareingriffen und
fehlender postoperativer Histologie oder Follikel- oder Luteumzyste
oder fehlender Organpathologie als führender histologischer Befund
Qualitätsindikator
Funktionszysten sind häufige Zufallsbefunde bei
Routineuntersuchungen in der gynäkologischen Praxis vor allem bei
Frauen im geschlechtsreifen Alter. Sie besitzen Krankheitswert fast
ausschließlich bei Schmerzsymptomatik, zum Beispiel im Rahmen von
Einblutungen oder Torsionen. In den meisten Fällen sind sie
asymptomatisch und bilden sich spontan zurück. Allerdings bereitet die
Abgrenzung zu echten benignen und malignen Neoplasien gelegentlich
Schwierigkeiten. Zur präoperativen Differenzierung werden hauptsächlich
die Sonographie, die Dopplersonographie und eine Beobachtung des
Verlaufs herangezogen. Ein Tumormarker mit hoher Spezifität und
Sensitivität für die präoperative Diagnostik steht derzeit nicht zur
Verfügung.
Querleu et al. (1993) konnten zeigen, dass unter 300
laparoskopischen Operationen wegen Ovarialzysten nur ein Malignom war,
das präoperativ durch die entsprechende Diagnostik nicht als solches
erkannt wurde. Pascual et al. (1997) belegten in einer
Fall-Kontroll-Studie einen hohen positiven und negativen prädiktiven
Wert für die Dopplersonographie zur Identifizierung von Funktionszysten.
Osmers (1996) schlägt auf der Basis eines Reviews aus Literatur und
eigenen Studien ein Management von einfachen Ovarialzysten vor. Dessen
Implementierung soll zu einem Anteil von maximal 15% an operierten
Funktionszysten führen unter Minimierung des Risikos für „verschleppte“
Malignome.
Die Publikationslage zu dieser Fragestellung entspricht einer Evidenzstärke III (AHCPR).
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patientinnen mit isoliertem Ovareingriff (ohne Adnektomie bei Mamma-Karzinom)
Zähler: Patientinnen mit fehlender postoperativer Histologie oder
Follikel- bzw. Luteumzyste oder ohne histologische Organpathologie als
führenden histologischen Befund
Erläuterung der Rechenregel: Isolierte Ovareingriffe ohne
Adnektomien bei Mamma-Karzinom sind definiert über die OPS-Kodes
(Version 2.1)
5-651.0*, 5-651.1*, 5-651.2*, 5-651.3*, 5-652*, 5-653*, 5-659*. Als
zusätzliche OPS-Kodes sind erlaubt: 1*, 5-540*, 5-541.0-3, 5-542*,
5-651.4*, 5-651.5*, 5-651.6*, 5-651.7*, 5-651.x*, 5-651.y*, 5-656*,
5-657*, 5-658*, 5-85*, 5-87*, 5-88*, 5-89*, 5-9*. Das Vorliegen anderer
OPS-Kodes wird als Kombinationsoperation gewertet und führt zum
Ausschluss aus der Grundgesamtheit.
Mammakarzinom ist definiert über eine Entlassungsdiagnose mit ICD-10-Kode (Version 2.0) C50*.
Eine Ovarektomie oder Salpingoovarektomie wird definiert über die OPS-Kodes (Version 2.1) 5-652* oder 5-653*.
Referenzbereich
Referenzbereich: ≤27,5% (Median)
Erläuterung zum Referenzbereich: Es besteht keine harte Evidenz für
einen fixen Referenzbereich. Der Referenzbereich ist auch eine Frage
des gesellschaftlichen Konsenses über das Verhältnis von Nutzen
(frühzeitige Operation echter Tumore) und Risiken (überflüssige
Operationen bei Follikel- und Corpus-luteum-Zysten). Eine Rate oberhalb
des Medians von 27,5% ist allerdings sehr auffällig. Ein Strukturierter
Dialog für die Hälfte der Krankenhäuser rechtfertigt sich über die
Hinweise aus den Bundesdaten auf ein Versorgungsproblem.
Bewertung
Operative Eingriffe an den Eierstöcken bergen unabhängig vom
operativen Zugang das Risiko zum Beispiel von Organverletzungen oder
postoperativen Wundinfektionen und verursachen hohe Kosten. Deshalb
bedürfen sie einer sorgfältigen Indikation. Klinisch und sonographisch
entdeckte einfache Zysten entsprechen meistens Funktionszysten und
rechtfertigen nur in Ausnahmefällen ein operatives Vorgehen. Nicht in
allen Fällen gelingt allerdings eine zuverlässige Einschätzung der
Natur des Adnexbefundes, so dass eine operative Klärung notwendig
werden kann. In den Fällen, in denen postoperativ kein krankhafter
histologischer Befund vorliegt oder in denen kein Gewebe untersucht
wurde, muss die Indikation zur Operation dennoch kritisch hinterfragt
werden. Es gibt aber keinen wissenschaftlich fundierten Referenzwert
für diesen Qualitätsindikator.
Verpflichtend war im Jahr 2003 die Erfassung von Fällen, die mit
Fallpauschalen und Sonderentgelten abgerechnet werden. Der Indikator
sollte somit nach der Definition der Fallpauschalen und Sonderentgelte
nur ablative Eingriffe erfassen.
Eine Gesamtrate unauffälliger Befunde in Deutschland von 28,45% und
die Spannweite der Krankenhausergebnisse von 0,0 bis 100,0% weist auf
eine unkritische Indikationsstellung mit der Folge einer Überversorgung
hin.
Die Fachgruppe einigte sich auf einen Referenzbereich unterhalb des
Medians, der in den Bundesdaten 2003 bei 27,5% liegt. Konkret bedeutet
dies, dass die Indikation für isolierte Ovareingriffe in der Hälfte der
Krankenhäuser im Strukturierten Dialog überprüft werden soll. Im
Strukturierten Dialog muss ebenfalls überprüft werden, ob
Dokumentationsfehler Ursache von sehr auffälligen Raten sind. Da die
Einweisung zur Operation in aller Regel durch niedergelassene
Gynäkologen erfolgt, bildet dieser Indikator sektorübergreifend die
Versorgung ab.