Einleitung
Die Behandlung von Herzschrittmacherpatienten beinhaltet regelmäßige
Nachkontrollen des Schrittmachers. Dabei wird u.a. überprüft, ob ein
Austausch des Schrittmacheraggregats erfolgen muss. In der Regel ist
dies nach 7 bis 8 Jahren durch die reguläre Batterieerschöpfung der
Fall. Gelegentlich können bestimmte Kennwerte des Schrittmachers aber
auch eine vorzeitige Batterieerschöpfung ankündigen.
Der alleinige Austausch des Schrittmacheraggregats in seiner „Tasche“
über der Brust stellt einen chirurgisch einfachen Eingriff dar. Dieser
Eingriff wird daher in einem eigenen kürzer gefassten Datensatz
dokumentiert. Findet ein Schrittmacheraggregatwechsel zusammen mit
anderen Eingriffen, z.B. an den Sonden statt, so ist dafür der
Datensatz „Herzschrittmacherrevision/-explantation“ vorgesehen.