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Einleitung

Die Behandlung von Herzschrittmacherpatienten beinhaltet regelmäßige Nachkontrollen des Schrittmachers. Dabei wird u.a. überprüft, ob ein Austausch des Schrittmacheraggregats erfolgen muss. In der Regel ist dies nach 7 bis 8 Jahren durch die reguläre Batterieerschöpfung der Fall. Gelegentlich können bestimmte Kennwerte des Schrittmachers aber auch eine vorzeitige Batterieerschöpfung ankündigen.

Der alleinige Austausch des Schrittmacheraggregats in seiner „Tasche“ über der Brust stellt einen chirurgisch einfachen Eingriff dar. Dieser Eingriff wird daher in einem eigenen kürzer gefassten Datensatz dokumentiert. Findet ein Schrittmacheraggregatwechsel zusammen mit anderen Eingriffen, z.B. an den Sonden statt, so ist dafür der Datensatz „Herzschrittmacherrevision/-explantation“ vorgesehen.