Einleitung
Seit Einführung des ersten voll implantierbaren Herzschrittmachers
durch Elmquist und Senning im Jahre 1958 ist die
Herzschrittmachertechnik kontinuierlich weiterentwickelt worden.
Heutzutage stellen Herzschrittmacher für eine Reihe von bradykarden
Rhythmusstörungen, wie z.B. das Sick-Sinus-Syndrom (SSS) oder den
höhergradigen atrioventrikularen Block, eine sichere und relativ
einfach durchzuführende Therapieoption dar (Gregoratos 1999). In der
Regel besteht die Indikation dann, wenn die Bradykardie zu Symptomen
wie z.B. Bewusstlosigkeit (Synkope) führt. Die Funktion des
Herzschrittmachers ist es, den herzeigenen Rhythmus wahrzunehmen und
bei Unterschreiten einer bestimmten Herzfrequenz das Herz zu
stimulieren.
In mehreren großen Studien ist untersucht worden, wie sich der Einsatz
von Schrittmachern auf die Sterblichkeit der Patienten, auf die
Komplikationsraten wie z.B. Schlaganfall oder auf die Lebensqualität
der betroffenen Patienten auswirkt. Je nach Krankheitsbild und
Begleiterkrankungen ist der Benefit durch antibradykarde Schrittmacher
unterschiedlich einzustufen (Lemke et al. 2003).
Ein neues Indikationsgebiet stellt die fortgeschrittene
Herzinsuffizienz dar, bei der das physiologische Zusammenspiel der
Herzkammern verloren gehen kann. Ein kardiales Resynchronisations-
(CRT-)System kann hier dafür sorgen, dass durch Stimulation in den
beiden Herzkammern und im rechten Vorhof die Herzarbeit wieder besser
koordiniert wird.
Es ist davon auszugehen, dass in Deutschland jährlich über 50.000
Herzschrittmacher neuimplantiert werden (www.pacemaker-register.de).
Einen Überblick über die Implantationszahlen in Deutschland geben die
Jahresberichte des Deutschen Herzschrittmacherregisters, das von 1981
bis 1999 von Prof. Irnich in Gießen geführt wurde und seit 2000 im
Aufgabenbereich der BQS liegt. Bis 2001 basierten die Daten auf den
ausgewerteten Durchschlägen der Herzschrittmacherausweise, seit 2002
werden die Register- und Qualitätssicherungsdaten gemeinsam in einem
Datensatz elektronisch erhoben.