Qualitätsziel
Möglichst oft leitlinienkonforme Indikation bei Herzschrittmacherimplantationen
Qualitätsindikator
„Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen, die das
Ziel haben, die Qualität von Diagnostik und Therapie zu verbessern und
die effektive und rasche Umsetzung nützlicher medizinischer
Fortschritte in die klinische Praxis zu unterstützen“ (Hoppe 2003).
Leitlinien zu verschiedenen medizinischen Schwerpunkten werden in
Deutschland von der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen
Fachgesellschaften (AWMF), aber auch von Berufsverbänden, der
Bundesärztekammer, Krankenhausträgern und ähnlichen Institutionen
publiziert. Leitlinien repräsentieren den aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnisstand und haben für den Arzt empfehlenden, aber nicht
juristisch bindenden Charakter (Böcker et al. 2003).
Dass die Befolgung von Leitlinien zu messbaren Verbesserungen der
medizinischen Versorgung führen kann, zeigen zahlreiche Studien
(Marciniak et al. 1998, Szekendi et al. 2003, Denton et al. 2003,
Petersen 2003). Mit Qualitätsverbesserungsprogrammen oder
Registerprojekten wird versucht, die Umsetzung von Leitlinien in der
klinischen Praxis zu fördern (Denton et al. 2003, LaBresh et al. 2003,
Roe et al. 2003). Kirchner et al. (2001) schlagen edukative,
finanzielle, organisatorische und regulative Interventionen vor, um
Leitlinien zu implementieren.
Dennoch zeigt die Versorgungsrealität, dass die Verbreitung und
Akzeptanz medizinischer Leitlinien oft zu wünschen übrig lässt. Dafür
werden verschiedene Gründe diskutiert (Cabana et al. 1999, Kirchner et
al. 2001, Hoppe 2003). Bei der Bewertung von 738 Schrittmacher-Fällen
eines Krankenhauses auf Konformität mit der amerikanischen Leitlinie
stellten Irwin et al. fest, dass bei 37 Patienten (5%) eine
Class-IIb-Indikation (eher nicht indiziert) und bei 30 Patienten (4%)
eine Class-III-Indikation (nicht indiziert) bestand (Irwin et al.
2003). Auch andere internationale Studien (Greenspan et al. 1988, Kowey
et al. 2002, Martinelli et al. 2002) weisen darauf hin, dass Patienten
z.T. auch ohne eindeutige Indikation einen Schrittmacher erhalten.
Die engere Orientierung an gültigen Leitlinien kann zu
Kosteneinspaarungen im Gesundheitssystem führen (Hoppe 2003). Aber auch
gegenteilige Effekte sind möglich. So würde z.B. die Ausweitung der
Indikation zur Schrittmacherimplantation im Rahmen der
Resynchronisationstherapie zu einer Zunahme der Implantationen und
damit (zumindest kurzfristig) der Kosten führen (Böcker et al. 2003).
Für Großbritannien errechneten Ray et al. Anfang der 1990er Jahre, dass
die konsequente Befolgung der Schrittmacher-Leitlinien der
Fachgesellschaft British Pacing and Electrophysiology Group (BPEG) in
Großbritannien zu einem deutlichen Kostenanstieg führen würde (Ray et
al. 1992).
Mit der 1996 erschienenen Leitlinie zur Herzschrittmachertherapie der
Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung
(Lemke et al. 1996) wurde differenziert zur Indikationsstellung, aber
auch zur Auswahl des richtigen Systems bei bestimmten Rhythmusstörungen
Stellung genommen. Zur aktuellen Diskussion der Vorteile so genannter
physiologischer oder nicht-physiologischer Schrittmachermodi wurde die
Leitlinie um einen Kommentar (Lemke et al. 2003) ergänzt. Für 2004 ist
die Veröffentlichung einer aktualisierten Leitlinie vorgesehen.
International anerkannt sind auch die amerikanische Leitlinie des
American College of Cardiology Foundation und der American Heart
Association (ACC/AHA) zur Schrittmacherversorgung (Grego-ratos et al.
2002) und die europäische Leitlinie zum Synkopenmanagement (Brignole et
al. 2001). Inhaltlich stimmen die genannten Leitlinien im Wesentlichen
überein. Geringe Abweichungen bestehen u.a. bei einzelnen
Indikationsstellungen. Ergänzungs- bzw. Verbesserungsvorschläge zur
amerikanischen Leitlinie wurden vorgelegt (Barold et al. 2003).
Gemäß den genannten Leitlinien stellen symptomatische bradykarde
Rhythmusstörungen die häufigste Indikation dar. Eine Ausnahme bilden
Patienten mit hypertrophischer Kardiomyopathie mit Obstruktion des
linksventrikulären Ausflusstrakts und Patienten mit schwerer
linksventrikulärer Funktionseinschränkung, bei denen die
Schrittmachertherapie auf eine Verbesserung des linksventrikulären
Gradienten bzw. auf eine Verbesserung der myokardialen Funktion abzielt
(Haverkamp & Breithardt 2002).
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patienten mit einem EKG-Befund, für den eine Leitlinienempfehlung existiert
Zähler: Patienten mit absoluter oder relativer Indikation gemäß Leitlinie
Erläuterung der Rechenregel: Wörtlich ist in der deutschen Leitlinie
von „Indikation“ (gemeint ist absolute Indikation), „relative
Indikation“ und „keine Indikation“ die Rede. Wo auf Basis der
Datensätze zwischen absoluter oder relativer Indikation nicht
unterschieden werden kann, wird von „Indikation“ gesprochen.
Referenzbereich
Referenzbereich: ≥90%
Erläuterung zum Referenzbereich: Aus der Literatur ergibt sich kein
Anhalt dafür, in welchem Maße eine Übereinstimmung der klinischen
Praxis mit den gültigen nationalen Leitlinien zu fordern ist. Die
Bundesauswertung 2002 hat gezeigt, dass die Rate der Übereinstimmung
mit der Leitlinie in der Regel über 90% lag. Die Fachgruppe
Herzschrittmacher hat daher für die Bundesauswertung 2003 den
Referenzbereich ≥90% für alle Qualitätsindikatoren zur Indikation
festgelegt.
Bewertung
Die Einhaltung der gültigen deutschen Leitlinie zur
Herzschrittmachertherapie (absolute oder relative Indikation) in 95,90%
der Schrittmacherimplantationen stellt auch im internationalen
Vergleich (z.B. Irwin et al. 2003) ein hervorragendes Ergebnis dar.
Bei den Ergebnissen der Krankenhäuser mit mindestens 20 Fällen beträgt
die Spannweite 47,8 bis 100,0%. 58 von 693 Krankenhäusern liegen
außerhalb des von der Fachgruppe angesetzten Referenzbereichs von ≥90%.
Für diese Krankenhäuser sollte der Strukturierte Dialog auf der
Landesebene durchgeführt werden.
Die Fachgruppe Herzschrittmacher ist der Überzeugung, dass auch mit den
auffälligen Krankenhäusern mit weniger als 20 dokumentierten Fällen ein
Strukturierter Dialog geführt werden soll.