Einleitung
Die Gründe für die Revision oder Explantation eines
Herzschrittmachers sind vielfältig. Bei den Problemen am
Herzschrittmacheraggregat kann es sich z.B. um eine Fehlfunktion
handeln. Aber auch Infektionen, Perforationen und Ähnliches treten in
seltenen Fällen auf. Bei den Sonden können Komplikationen wie z.B.
Sondenbruch oder -dislokation die Schrittmacherfunktion
beeinträchtigen. Infektionen und Perforationen von Sonden sind sehr
selten. Häufige Revisionen können auf Mängel bei den
Implantationsoperationen hinweisen.
Da eine Verlaufsbeobachtung aller
Herzschrittmacher-Erstimplantationen in der externen Qualitätssicherung
derzeit nicht möglich ist, werden Daten der Revisionsoperationen als
Surrogat für die Ergebnisqualität der Erstimplantationen näher
analysiert.
Die Rate von Revisionsoperationen in einem Krankenhaus ist aber nur
aussagefähig, wenn man sie auf Patienten bezieht, denen im gleichen
Krankenhaus der Schrittmacher implantiert wurde. Das Auswertungskonzept
berücksichtigt dies bei der Beurteilung der Indikation zum
Revisionseingriff. Um näherungsweise die Komplikationsraten der
Krankenhäuser vergleichen zu können, wird als Bezugsgröße das gemeldete
Implantationsvolumen des Krankenhauses im gleichen Jahr verwendet.
Während es im deutschen Herzschrittmacherregister bis 2001 schwierig
war, aus den auf Herzschrittmacherausweis-Durchschlägen gemeldeten
Eingriffen aussagekräftige Informationen über Revisionen und
Explantationen zu erhalten, ermöglicht die verpflichtende elektronische
Meldung aller Eingriffe seit 2002 erstmals ein umfassendes Bild.
Langfristig soll das auf der Basis der externen Qualitätssicherung
betriebene Herzschrittmacherregister auch die Funktion einer
Produktüberwachung mit Frühwarnfunktion übernehmen.