Einleitung
Implantatwechsel sind bei Implantatlockerung indiziert. Die Ursache der
Implantatlockerung kann ein Knochensubstanzverlust im Prothesenlager,
das Ausbleiben der Osteointegration bei zementfreien Prothesen, eine
akute oder chronische Infektion des Prothesenlagers, eine traumatisch
bedingte periprothetische Fraktur oder das Auftreten implantat- oder
implantationsspezifischer Probleme sein (Stürmer 1999).
Die Erstimplantation einer Hüft-Totalendoprothese bei Verschleiß des
Hüftgelenks (Koxarthrose) verbessert die Lebensqualität des betroffenen
Patienten deutlich. Ebenso verschafft bei schmerzhafter und
beeinträchtigender Prothesenlockerung ein Prothesenwechsel dem
Patienten Linderung (Saleh 2003).
Hüft-Totalendoprothesen haben in der Regel eine Standzeit, d.h. eine
Zeitspanne zwischen Erstoperation und Wechseloperation, von über 15
Jahren. Der Anteil an Revisionsoperationen bezogen auf die
Primärimplantation beträgt ca. 8 bis 10%, wie die über Jahre
dokumentierten Beobachtungen des schwedischen Endoprothesenregisters
zeigen konnten.