Qualitätsziel
Kurze präoperative Verweildauer bei Schenkelhalsfraktur
Qualitätsindikator
Eine verzögerte operative Behandlung ist nach einer immobilisierenden
Verletzung wie der Schenkelhalsfraktur mit höherer Letalität und
höheren Komplikationsraten verbunden.
Die operative Versorgung innerhalb von 24 Stunden reduziert das
Thromboserisiko ebenso wie das Risiko, eine Lungenembolie zu erleiden.
Gleichzeitig steigt das Risiko, ein Dekubitalulkus zu entwickeln, bei
verzögerter operativer Versorgung.
In der Leitlinie des Scottish Intercollegiate Guideline Network (SIGN
2002) wird mit einem Evidenzgrad 2+ (Klassifikation nach SIGN)
aufgezeigt, dass eine operative Versorgung später als 24 Stunden nach
Krankenhausaufnahme mit erhöhter Letalität vergesellschaftet ist.
Daraus leitet sich die folgende Empfehlung mit dem Empfehlungsgrad C
(Klassifikation nach SIGN) ab: Patienten mit Schenkelhalsfraktur
sollten so schnell wie möglich innerhalb von 24 Stunden zu Zeiten der
allgemeinen Tagesarbeitszeit einschließlich der Wochenenden operiert
werden, wenn es ihr Allgemeinzustand erlaubt.
Allerdings können nicht alle Patienten – beispielsweise aufgrund eines
schlechten Allgemeinzustandes – einer sofortigen Operation zugeführt
werden. Um den Einfluss des Allgemeinzustandes auf die Ausprägung des
Indikators abzubilden, wurde im Auswertungskonzept der BQS eine
Stratifizierung für Patienten der Risikoklassen eins und zwei nach ASA
vorgenommen.
Wenn für die Verzögerungen die Organisationsstruktur oder die
personelle und technische Ausstattung eines Krankenhauses ursächlich
sind, sollten diese Probleme analysiert und beseitigt werden (SIGN
2002).
Für osteosynthetisch versorgte Patienten erhöht sich mit einer
verzögerten Versorgung die Gefahr einer Hüftkopfnekrose. Dies gilt
insbesondere für die kopferhaltenden osteosynthetischen Verfahren bei
medialen Schenkelhalsfrakturen, die vorzugsweise beim biologisch
jüngeren Menschen anzuwenden sind. In einer prospektiv randomisierten
Untersuchung konnte gezeigt werden, dass die Entstehung von
Femurkopfnekrosen osteosynthetisch versorgter medialer
Schenkelhalsfrakturen von der Länge des Intervalls zwischen Unfall- und
Operationszeitpunkt sowie vom primären Dislokationsgrad der Fraktur
abhängig ist (Kuner et al. 1995, Bonnnaire et al. 1995). Ein
Verfahrenswechsel aufgrund eines Osteosyntheseversagens kann
hinsichtlich der Rate an postoperativen Komplikationen als
problematischer eingestuft werden als die primäre prothetische
Versorgung der proximalen Femurfraktur (Lenich et al. 2002). Eine
entsprechende Leitlinienformulierung wurde 1999 veröffentlicht (Stürmer
2001).
Eine Analyse der externen Qualitätssicherungsdaten der Jahre 1993-1998
aus Westfalen-Lippe zeigte, dass auch bei kopferhaltender Therapie von
Schenkelhalsfrakturen des jüngeren Menschen eine verzögerte Behandlung
leider nicht unüblich war. Die Osteosynthese der Schenkelhalsfraktur
des jüngeren Menschen erfolgte in nur knapp 50% der Fälle bereits am
Aufnahmetag (Smektala et al. 2001).
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Patienten mit Schenkelhalsfraktur und
osteosynthetischer Versorgung (DHS oder intramedulläre Stabilisierung
oder Verschraubung) und ASA 1 bis 2
Zähler: Patienten mit OP nach Aufnahme innerhalb von <24 Stunden
Erläuterung der Rechenregel: Schenkelhalsfraktur ist definiert als
Entlassungsdiagnose mit ICD-10-Kodes (Version 2.0) S72.00, S72.01,
S72.02, S72.03, S72.04, S72.05.
Referenzbereich
Referenzbereich: ≥95%
Erläuterung zum Referenzbereich: Um den Ausnahmekonstellationen gerecht
zu werden (z.B. gerinnungshemmende Medikation, Wiederaufnahmefälle),
wird der Referenzbereich nicht auf 100%, sondern auf ≥95% festgelegt.
Bewertung
Insgesamt 58,85% aller Patienten mit einer Schenkelhalsfraktur wurden
innerhalb der ersten 24 Stunden nach Krankenhausaufnahme operativ
versorgt.
Bei den Patienten mit niedrigem präoperativen Risikoprofil (ASA-Klassen
1 und 2), die hüftkopferhaltend operiert wurden, erfolgte die Operation
in 78,98% der Fälle innerhalb der ersten 24 Stunden. Diese Rate ist
niedriger als erwartet. Bei Patienten der ASA-Klassen eins und zwei
besteht in der Regel kein medizinischer Grund, die Operation verzögert
durchzuführen. Bei der Bewertung der Rate muss berücksichtigt werden,
dass Patienten mit einer Fraktur der Grade I oder II auch primär
konservativ behandelt werden können und die Entscheidung zur
Osteosynthese bei diesen Patienten daher sachgerecht erst später
gefallen sein kann.
Dieser Sachverhalt ist bei der Festlegung des Referenzwertes (≥95%)
berücksichtigt worden. Im Strukturierten Dialog mit den auffälligen
Krankenhäusern soll dieser Aspekt in die Analyse einbezogen werden.
Die Eingrenzung der Grundgesamtheit auf die Patienten mit ASA-Klassen 1
und 2 hat die Spezifität dieses Qualitätsindikators erhöht. Allerdings
weisen dadurch nur drei Krankenhäuser mindestens 20 Fälle in dieser
Grundgesamtheit auf. Nach Meinung der Fachgruppe sollte auf der
Landesebene diskutiert werden, ob auch bei auffälligen Abteilungen mit
Fallzahlen unter 20 ein Strukturierter Dialog geführt werden soll.