Ausblick
Da ein großer Teil der Operationen ambulant erfolgt,
hat das Bundeskuratorium Qualitätssicherung die
Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich für das Jahr
2004 mit der Begründung ausgesetzt, dass zunächst entsprechende
Möglichkeiten der Betrachtung des ambulanten Sektors geschaffen werden
sollen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des
Bundeskuratoriums Qualitätssicherung hat diese Entscheidung für 2005
fortgeschrieben.
Auch die Fachgruppe Nervenkompressionssyndrome hält eine Einbeziehung
des ambulanten operativen Sektors in die externe Qualitätssicherung für
erforderlich. Nach Meinung der Fachgruppe sollte ein
sektorübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren der
Nervendekompressionseingriffe mit adäquaten Nachbeobachtungszeiten
etabliert werden, das einen Vergleich der Behandlungsergebnisse nach
ambulanten und nach stationären Eingriffen ermöglicht.