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Ausblick

Da ein großer Teil der Operationen ambulant erfolgt, hat das Bundeskuratorium Qualitätssicherung die Dokumentationsverpflichtung für diesen Leistungsbereich für das Jahr 2004 mit der Begründung ausgesetzt, dass zunächst entsprechende Möglichkeiten der Betrachtung des ambulanten Sektors geschaffen werden sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss als Rechtsnachfolger des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung hat diese Entscheidung für 2005 fortgeschrieben. Auch die Fachgruppe Nervenkompressionssyndrome hält eine Einbeziehung des ambulanten operativen Sektors in die externe Qualitätssicherung für erforderlich. Nach Meinung der Fachgruppe sollte ein sektorübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren der Nervendekompressionseingriffe mit adäquaten Nachbeobachtungszeiten etabliert werden, das einen Vergleich der Behandlungsergebnisse nach ambulanten und nach stationären Eingriffen ermöglicht.