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Einleitung

Die Erkrankung Brustkrebs hat in den vergangenen Jahren national und international eine hohe gesundheitspolitische Bedeutung erlangt. Infolgedessen haben sich auch in Deutschland neue Versorgungsstrukturen und -konzepte entwickelt: Ein flächendeckendes Mammographie-Screening für Frauen von 50 bis 69 Jahren wird in eigenständigen Organisationseinheiten derzeit schrittweise ausgebaut, Disease-Management-Programme (DMP) sind in einzelnen Regionen Deutschlands bereits implementiert und erste Brustzentren sind zertifiziert. Die so angestrebte Schwerpunktbildung hat eine höhere medizinische Versorgungsqualität der betroffenen Frauen zum Ziel.
Die Auswirkungen dieser Eingriffe in das Versorgungssystem werden in Bezug auf die Versorgungsqualität jedoch nur punktuell wissenschaftlich überprüft. Fehlentwicklungen mit negativen Folgen für gesunde und erkrankte Menschen und letztlich auch für die ökonomische Situation im Gesundheitswesen sind nicht auszuschließen. Um diese zu vermeiden, empfiehlt die Ständige Kongresskommission Deutscher Kongress für Versorgungsforschung eine langfristige und verstärkte Förderung der Gesundheitsversorgungsforschung (Memorandum zur Versorgungsforschung in Deutschland 2004). Die gesellschaftliche Dimension der Erkrankung Brustkrebs wird aus folgenden Angaben ersichtlich: Es handelt sich um ein schwerwiegendes Krankheitsbild mit ca. 47.500 Neuerkrankungen pro Jahr (Arbeitsgemeinschaft Bevölkerungsbezogener Krebsregister in Deutschland 2004) und mit potenziell lebensbedrohlichem Charakter. Neue diagnostische und therapeutische Vrfahren haben sich in den vergangenen Jahren etabliert: Sentinel-Lymphknoten-Biopsie (Entfernung des Wächterlymphknotens), primäre (neoadjuvante) Chemotherapie, neue rekonstruktive Verfahren zur Wiederherstellung der Brustform und -größe haben u.a. das Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten erweitert. Die Behandlung ist häufig langwierig und wird auf der Basis individueller Parameter festgelegt. Für viele Betroffene gibt es Therapieoptionen mit vergleichbaren Überlebensraten, so dass in diesen Situationen der Erhalt der Lebensqualität ein vorrangiges Ziel ist. Konkret bedeutet dies, dass die Betroffene in den Entscheidungsprozess maßgeblich auf der Basis umfassender und verständlicher Informationen einzubinden ist. Der Leitfaden „Patientenrechte in Deutschland“ des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung greift explizit dieses Thema auf. Außer der Information zu Behandlungsalternativen ist für die Patientin von Bedeutung, welche Leistungserbringer welche Therapien in welcher Qualität erbringen. Diese Forderung nach Transparenz im Leistungsgeschehen ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt eingeschränkt durch unterschiedliche Verfahren der Qualitätsbewertung: Qualität wird in den neuen Versorgungsstrukturen DMP und zertifizierte Brustzentren unterschiedlich definiert. Bundesweit einheitlich und flächendeckend implementiert ist allerdings die externe vergleichende Qualitätssicherung nach §137 SGB V für den stationären Bereich. Die von der BQS eingesetzten Qualitätsindikatoren als indirektes Maß für Versorgungsqualität wurden für das Verfahrensjahr 2003 grundlegend überarbeitet und erweitert. Sie basieren auf hochwertigen Leitlinien (Stufe-3-Leitlinie „Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland“ (Schulz & Albert 2003); Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau“ (Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften 2004)) und unterstützen damit deren Implementierung in der Praxis, sind wie diese interdisziplinär ausgerichtet und mit einem angemessenen Dokumentationsaufwand verbunden.

Zur Veranschaulichung hat die Fachgruppe unter den 18 für die Mammachirurgie definierten Qualitätsindikatoren vier zur vertieften Diskussion ausgewählt.