Qualitätsziel
Möglichst viele Eingriffe mit postoperativem Präparatröntgen nach präoperativer Markierung durch bildgebende Verfahren
Qualitätsindikator
Nicht tastbare, nur mammographisch und/oder sonographisch nachweisbare,
abklärungsbedürftige Gewebsläsionen erfordern weitere diagnostische
Maßnahmen bis zum Vorliegen eines definitiven pathologischen Befundes.
Der diesbezügliche Entscheidungs- und Prozessablauf ist als Algorithmus
in der Stufe-3-Leitlinie „Brustkrebs-Früherkennung in Deutschland“
(Schulz & Albert 2003) wiedergegeben. Mindestens 70% aller nicht
tastbaren, aber abklärungsbedürftigen Läsionen sollen vor der
Indikationsstellung für eine offene diagnostische oder therapeutische
Operation durch die Anwendung interventioneller Techniken
(Stanzbiopsie, Vakuumbiopsie) histologisch abgeklärt sein (Schulz &
Albert 2003, European Commission 2001). Eine primär offene Biopsie ist
beispielsweise bei brustwandnahen Tumoren oder bei entsprechender
Entscheidung der Patientin sachgerecht.
Ziel einer aus diagnostischen Gründen durchgeführten offenen Biopsie
ist die sichere und komplette Entfernung eines apparativ suspekten
Gewebsareals. Ist der nicht palpable Befund bereits operativ durch
Stanze oder Vakuumbiopsie als invasives Karzinom identifiziert, besteht
nunmehr das Ziel, den Tumor lokal vollständig mit tumorfreien
Resektionsrändern zu exzidieren, d.h. eine R0-Resektion zu erreichen.
Methodisch sind folgende Schritte einzuleiten: Die nicht tastbare
Läsion muss präoperativ durch möglichst exakte Platzierung eines
Markierungsdrahtes eindeutig lokalisiert werden, wobei dies je nach
Struktur des Befundes radiologisch oder sonographisch erfolgen kann. Es
ist essenziell, das exzidierte Gewebe unmittelbar nach seiner
Entfernung mit der Methode zu untersuchen, die für die Markierung
verwendet wurde (Präparat-Radiographie, Präparat-Sonographie). Nur
durch die genannten Maßnahmen ist eine leitlinien-konforme,
qualitätsgesicherte Befundentfernung zu realisieren.
Weitere Leitlinien erwähnen die hier zur Diskussion stehende
Untersuchung als selbstverständlich und essenziell, ohne auf
Qualitätsindikatoren einzugehen (BSCR-17 2003, Blamey et al. 2000,
Perry NM und EUSOMA Working Party 2001, American College of Radiology
Standards 1998). Da es sich hier um eine wesentliche
Schnittstellenproblematik innerhalb der Versorgungskette handelt,
finden sich entsprechende Hinweise gesondert aufgeführt für Operateure
(Schulz & Albert 2003, S. 80 bis 83, S. 99, S. 115, European Commission 2001, S. 217), Radiologen (Schulz
& Albert 2003, S. 114, European Commission 2001, S. 155) und
Pathologen (Schulz & Albert 2003, S. 86, European Commission 2001,
S. 176 und 177).
Auch in den Richtlinien zur Durchführung der Screening-Mammographie in
Deutschland wird die Präparat-Radiographie als Bestandteil der
Diagnosekette aufgelistet (Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
01.12.2003).
Als weitere Informationen in diesem thematischen Umfeld sind folgende
Aspekte relevant: Qualitätssicherung und Qualitätsindikatoren
einschlägiger Leitlinien (Schulz & Albert 2003, European Commission
2001) fordern, dass in ≥95% aller nicht tastbaren Befunde bei
Vorliegen einer positiven Präparat-Radiographie oder -Sonographie das
zu exzidierende Areal im Rahmen des operativen Ersteingriffes komplett
entfernt sein muss. Der Pathologe kann und muss voraussetzen, dass ihm
als weitere Arbeitsgrundlage mindestens 90% aller bei nicht tastbaren
Läsionen angefertigten Präparat-Radiographien (oder -Sonographien)
unmittelbar zur Verfügung gestellt werden.
Insgesamt sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen:
Der Verzicht auf eine apparative Überprüfung operativ entfernter,
abklärungsbedürftiger Gewebsareale erhöht das Risiko erheblich,
falsch-negative Befunde zu erhalten. Der Verzicht führt außerdem sehr
viel häufiger zu einer inkompletten Tumorentfernung mit den daraus
erwachsenden Konsequenzen. Vorrangig wird in einer Vielzahl von
Arbeiten übereinstimmend über eine deutlich erhöhte Rate lokaler
Rezidive berichtet (DiBiase et al. 1998, Meric et al. 2003, Obedian
& Haffty 2000), die scheinbar auch nicht durch eine Erhöhung der
postoperativen Strahlendosis zu vermeiden ist (DiBiase et al. 2002).
Auch der Prozess der Fernmetastasierung sowie das krankheitsfreie
Intervall werden durch intramammäre Tumorreste negativ beeinflusst,
obwohl die eine oder andere Arbeitsgruppe glaubt, diesem Phänomen mit
radikaler lokaler und systemischer Therapie begegnen zu können. Die
Ergebnisse sind widersprüchlich (Assersohn et al. 1999, Park et al.
2000).
Fazit ist, dass fast jede nationale oder internationale Empfehlung oder
Leitlinie die Durchführung einer Präparat-Radiographie oder
-Sonographie als essenziellen Bestandteil der Versorgungskette
auffasst, obwohl Metaanalysen oder prospektiv randomisierte Studien
nicht verfügbar sind (Evidenz-Level IV, AHCPR).
Methodik
Rechenregel:
Grundgesamtheit: Alle Operationen mit präoperativer Markierung durch bildgebende Verfahren (Mammographie)
Zähler: Alle Operationen mit postoperativem Präparatröntgen
Erläuterung der Rechenregel:
Bezug: Teildatensatz OP
Referenzbereich
Referenzbereich: ≥90%
Erläuterung zum Referenzbereich: Dieser Referenzbereich entspricht den
Anforderungen aus der Stufe-3-Leitlinie „Brustkrebs-Früherkennung in
Deutschland“ (Schulz & Albert 2003) und der Stufe-3-Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der
Frau“ (Deutsche Krebsgesellschaft und beteiligte
medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften 2004).
Bewertung
Die Fachgruppe hat einen Referenzbereich von über 90% festgelegt.
Dieser wird jedoch nur von zehn von 91 Krankenhäusern mit mindestens 20
Fällen in der Grundgesamtheit erreicht, so dass hier auf ein
ernsthaftes Versorgungsproblem geschlossen werden muss.
Im Vergleich zu den Daten aus 2002 (4.697 von 19.173 = 24,50%) hat nur
scheinbar eine Verbesserung der Versorgungssituation stattgefunden. In
dem Verfahrensjahr 2002 war der Begriff der präoperativen Markierung
nicht ausreichend spezifiziert, so dass hier wahrscheinlich zusätzlich
Patientinnen ohne Markierung in der Grundgesamtheit erfasst wurden. Die
Daten aus 2003 sind somit erstmals als valide einzuschätzen und sind
nicht mit den Ergebnissen des Vorjahres vergleichbar.
Da dieser Prozessindikator die Qualitätssicherung wichtiger
Schnittstellen in der Versorgungskette abbildet, ist er auch weiterhin
von herausragender Bedeutung.